Allgemeine Informationen zu Bewerbung und Zulassung

Zugangsvoraussetzungen

Angesprochen sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein sozial, bildungs- oder humanwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Außerdem müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorliegen.

Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahmeordnung (rechts) geregelt. Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.

Zulassung

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Folgende Kriterien spielen für das Ranking der Bewerber*innen eine Rolle: Gesamtnote des BA, Statistik- und Methodenkenntnisse sowie inhaltliche Nähe zum angestrebten Studiengang.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bremen.

Bewerbungsfrist für Studienbeginn zum Wintersemester ist der 15.6.

Wenn das vorangegangene Bachelorstudium bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juni noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 CP erbracht worden sind, ist eine Antragstellung zum Wintersemester als Studienanfänger*in möglich. Voraussetzung ist, dass die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen bis auf die Sprachkenntnisse erfüllt. Im Falle einer Zulassung müssen für die Immatrikulation der erfolgreiche Bachelor-Abschluss sowie die geforderten Sprachkenntnisse spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.