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Diskussionsrunde mit Prof. Du Peng und Prof. Lu Jiehua von der School of Population and Health der Renmin University of China und dem Team von Prof. Dr. Heinz Rothgang

Das SOCIUM hat sich sehr gefreut, Prof. Du Peng und Prof. Lu Jiehua von der School of Population and Health der Renmin University of China in Bremen begrüßen zu dürfen. Der dreitägige Besuch bot Gelegenheit für einen intensiven wissenschaftlichen Austausch zu Fragen der Pflege, Gesundheit und alternden Gesellschaften.

Im Mittelpunkt des Programms stand eine Diskussionsrunde am SOCIUM mit dem Team um Prof. Dr. Heinz Rothgang. Dabei wurden aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Abteilung - Personalbemessung und Digitalisierung in der Pflege, sowie Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit TCall - vorgestellt. Der Austausch machte deutlich, wie ähnlich die Fragestellungen und wie relevant internationale Perspektiven für die Weiterentwicklung der Pflege- und Versorgungsforschung sind.

Weitere Programmpunkte waren die Besuche des SkillsLab an der Hochschule Bremen, des Bremen Ambient Assisted Living Lab (BAALL) sowie der Senioreneinrichtung St. Franziskus. Dort erhielten die Gäste Einblicke in innovative Ansätze der akademischen Pflegeausbildung, in digitale Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter sowie in die Auswirkungen der praktischen Transferarbeit von TCall für die Versorgung älterer Menschen.

Auch der persönliche Austausch kam nicht zu kurz: Bei einem Spaziergang durch die Bremer Altstadt und gemeinsamen Gesprächen bot sich die Möglichkeit, die wissenschaftliche Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.

Der Besuch von Prof. Du Peng und Prof. Lu Jiehua war für das SOCIUM eine große Ehre und unterstreicht die Bedeutung internationaler Kooperationen angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels.


Kontakt:
Thomas Kalwitzki
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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28359 Bremen
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Diskussion im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquium

Über 80 Personen kamen am 17.06.2026 ins Haus der Wissenschaft, um über die geplanten Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu diskutieren.

In Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer lud das Gesundheitspolitische Kolloquium zu der Diskussion ein und griff damit zwei zentrale Debatten der laufenden Legislaturperiode auf. Hintergrund waren die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten Entwürfe für das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ sowie das „Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).“

Den inhaltlichen Auftakt bildeten zwei Eingangsvorträge: Prof. Dr. Heinz Rothgang (Gesundheits- und Pflegeökonom am SOCIUM, Universität Bremen) gab zunächst einen Überblick über die aktuellen Reformvorschläge. Die Vorschläge im Bereich der GKV verfehlten seiner Ansicht nach das grundlegende Effizienzproblem des Gesundheitssystems, seien aber nicht vollkommen fehlgeleitet. Im Bezug auf die durch das PNOG vorgesehenen Kürzungen zeigte er sich in seiner Einschätzung hingegen deutlich drastischer: „Der Gesetzentwurf verfehlt das eigentliche Reformziel“.

Anschließend ordnete Dr. Jennie Auffenberg (Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik, Arbeitnehmerkammer Bremen) die Pläne kritisch aus der Perspektive von Beschäftigten ein. Sie unterstrich, dass insbesondere das Pflegebudget in den Kliniken erhalten bleiben und die Tarifbindung besonders in Pflegeeinrichtungen gestärkt werden muss, andernfalls drohen Personalabbau, Arbeitsverdichtung und Berufsflucht. Das Grundproblem der aktuellen Vorschläge fasste sie so zusammen: „Wir sehen hier eine reine Sparpolitik und keine nachhaltigen und bedarfsgerechten Strukturreformen, die wir eigentlich brauchen“.

Nach den Vorträgen diskutierten die Teilnehmenden im Plenum und bei einem Imbiss an Stellwänden zu den Gesetzentwürfen, möglichen Alternativen und Vernetzungsmöglichkeiten aus.

Weitere Informationen zum Gesundheitspolitischen Kolloquium und die Vortragsfolien finden Sie hier:


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Dr. Maren Emde
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Abschlussbericht zur Evaluation tariflicher Regelungen veröffentlicht

Am 08.06.2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Abschlussbericht zur „Evaluation der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege“ veröffentlicht. Die Evaluation hatte das Ministerium unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei dem SOCIUM der Universität Bremen und dem Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule in Auftrag gegeben.

Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege eingeführt. Diese sehen vor, dass Pflegeeinrichtungen nur zur Versorgung zu Lasten der Pflegeversicherung zugelassen werden, wenn sie sich entweder an kollektivvertragliche Regelungen wie einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen binden, an diesen orientieren oder das regional übliche Entlohnungsniveau anwenden.

Die wissenschaftliche Evaluation zeigt: Die Regelungen haben ihr Ziel erreicht. Die Lohnsteigerungen, insbesondere in den unteren Einkommensgruppen, die zwischen 2022 und 2025 zu verzeichnen waren, sind demnach zu einem großen Teil auf diese Regelungen zurückzuführen. Die Lohnniveaus stiegen in dem Zeitraum in allen Bundesländern, wenn auch unterschiedlich stark: So stieg das regional übliche Entlohnungsniveau beim Hilfspersonal in Bremen zum Beispiel um rund 39 %, in Schleswig-Holstein lediglich um ca. 15 %.

Die Lohnsteigerungen wirkten sich auch auf die Preise in der Langzeitpflege aus: In den zwei Jahren nach Einführung der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung stiegen die Preise für ambulante und stationäre Pflegeleistungen deutlich stärker als in den drei Jahren zuvor. Insgesamt führten die Regelungen aber durch die bessere Bezahlung zu einer Aufwertung des Pflegeberufs und trugen somit zu der Erreichung von Zielen der „Konzertierten Aktion Pflege“ bei.

Der aktuelle Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht ein Aussetzen der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung für zunächst vier Jahre vor. Prof. Dr. Heinz Rothgang (SOCIUM, Universität Bremen): „Diese Vorschläge gehen aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Wir haben die Aussetzung der Regelungen als Szenario in unserer Evaluation betrachtet, diese Option aber verworfen. Die Regelungen erfüllen ihr Ziel und sollten grundsätzlich beibehalten, wenn auch im Detail angepasst werden.“

 

Eine Einschätzung der aktuellen Diskussion um die tariflichen Regelungen in der Langzeitpflege gibt Prof. Rothgang auch in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=dN_MqDNbvXY


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Prof. Dr. Heinz Rothgang
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Forschende des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und des SOCIUM der Universität Bremen präsentierten auf der 8. Konferenz „Zukunft der Pflege“ in Nürnberg aktuelle Forschung zur digitale

Unter der Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik beteiligten sich Forschende der Universität Bremen an der 8. Konferenz „Zukunft der Pflege“ in Nürnberg. Der Titel „Digitale Transformation: smart, sicher, souverän!“ leitete die Konferenz, die eine den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik zu aktuellen Entwicklungen und Innovationen im Pflegebereich stärkt. In mehreren Vorträgen und einem interaktiven Workshop brachten die Forschenden aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse sowie praxisnahe Perspektiven zur digitalen Transformation der Pflege in die Diskussion ein.

Jessica Lobitz (IPP) stellte in ihrem Vortrag die videobasierte Pflegebegutachtung (ViBe-Pflege) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vor. Sie zeigte, wie Gutachtende diese Form der digital unterstützten Begutachtung akzeptieren und welches Potenzial videobasierte Verfahren für eine flexiblere, effizientere und zugleich qualitativ hochwertige Pflegebegutachtung bieten. Im Workshop „Von der Idee zur souveränen Umsetzung – Ein Workshop zur erfolgreichen Einführung telebasierter Pflege mithilfe von Patient Journeys“ unterstützten Dominik Domhoff (IPP), Janina Ehe (SOCIUM) und Julia Misonow (IPP) die Teilnehmenden dabei, anhand konkreter Beispiele zentrale Schritte bei der Einführung telepflegerischer Technologie am Beispiel von Wearables kennenzulernen. Gemeinsam entwickelten die Teilnehmenden Strategien für eine erfolgreiche Implementierung. Dr. Kathrin Seibert (IPP) eröffnete mit ihrem Vortrag „Digital nah und doch (noch) so fern?! – Anwendungsfelder und Chancen von Telepflege im Pflegealltag“ den Programmpunkt Telepflege. Anschaulich zeigte sie, wie digitale und telepflegerische Lösungen Pflegepersonen im Alltag unterstützen können und welches Potenzial sie für eine moderne, vernetzte Versorgung bieten. Dabei wurde deutlich: Telepflege trägt schon heute zu einer zukunftsfähigen Pflegepraxis bei. Wichtige Impulse setzten die Forschenden aus dem SOCIUM: Swenja Krüppel präsentierte Ergebnisse zur Implementierung von Sturzsensoren in Pflegeeinrichtungen. In ihrem Vortrag „Mehr als nur Installation – ein partizipativer, qualitativer Logic Model-Ansatz zur Identifikation von Hypothesen und Outcomes“ verdeutlichte sie eindrucksvoll, dass technologische Innovationen in der Pflege nur dann ihr volles Potenzial entfalten können, wenn ihre Einführung partizipativ gestaltet und organisatorische sowie soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dominik Domhoff stellte Ergebnisse zu strukturellen Anforderungen für eine erfolgreiche Digitalisierung in der Pflege vor. Sein Vortrag „Strukturelle Anforderungen für die erfolgreiche Digitalisierung in der Pflege – Ergebnisse eines Rapid Reviews und einer Onlinebefragung“ beleuchtete zentrale Voraussetzungen für die nachhaltige Umsetzung digitaler Innovationen im Pflegealltag. Janina Ehe vom SOCIUM moderierte den Programmblock, der sich durch eine lebhafte Diskussion mit dem Fachpublikum auszeichnete. Am letzten Konferenztag präsentierte Julia Misonow ihren Beitrag „Vergleich und Bewertung effizienterer Studiendesigns als Alternative zu randomisierten kontrollierten Studien“. Sie stellte vor, wie innovative methodische Ansätze dazu beitragen können, Interventionen im Gesundheits- und Pflegebereich praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert zu evaluieren. Im Themenfeld digitaler Innovationen in der Pflege ist dies besonders wichtig, da Wirksamkeitsstudien im Pflegealltag oft komplex sind.

Alle Beiträge der Universität Bremen stießen auf großes Interesse bei den Konferenzteilnehmenden und unterstrichen die hohe Relevanz der Forschung für die Weiterentwicklung der Pflege. Professorin Karin Wolf-Ostermann und Professor Heinz Rothgang nehmen als Leitungen der beteiligten Forschungsteams eine zentrale Rolle bei der Förderung innovativer Forschungsansätze an der Schnittstelle von Pflege, Digitalisierung und Versorgungsforschung ein. Professor Rothgang adressierte in seinem „Impuls: Finanzierung von Pflegeinnovationen in der Langzeitpflege“ und in der sich daran anschließenden Podiumsdiskussion die drängende Frage der Finanzierung digitaler Technologien in der Akut- und Langzeitpflege. Ein Technik-Pflege-Schlüssel, der erlaubt, unbesetzte Personalmittel aus dem Rahmen des §113c Abs. 1 SGB XI für arbeitszeitsparende digitale Technik zu nutzen, könnte für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste hierbei neue Möglichkeiten schaffen.

Der intensive Austausch mit Personen aus Wissenschaft und Pflegepraxis zeigen auf der Konferenz eindrucksvoll das Engagement der Forschenden der Universität Bremen, die digitale Transformation der Pflege mitzugestalten und zukunftsfähige Lösungen für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu entwickeln.

Text: Julia Misonow, Institut für Public Health und Pflegeforschung, Universität Bremen

Bild: Dominik Domhoff / Universität Bremen

Prof. Heinz Rothgang präsentiert Projektergebnisse in Berlin

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands entwickelten und erprobten Bremer Wissenschaftler:innen ein neues Konzept zum Personaleinsatz in Pflegeeinrichtungen, das zukünftig in über 11.000 Einrichtungen der stationären Langzeitpflege in Deutschland umgesetzt werden kann. Am 21.01.2026 wurden die Ergebnisse des Modellprogramms in Berlin vorgestellt.

Die angespannte Personalsituation in Pflegeeinrichtungen ist schon lange eines der drängendsten gesundheitspolitischen Themen in Deutschland. Mehr Personal kann aber nur dann eine Lösung sein, wenn Pflegeheime dieses auch zielgerichtet einsetzen. Hier setzt das in Bremen entwickelte Konzept zum Personaleinsatz an, das eine „Kompetenz- und bewohnendenorientierten Arbeitsorganisation“ (KubA) einführt, die unterschiedliche Qualifikationen und Kompetenzen des Pflegepersonals und die Bedarfe und Bedürfnisse der Bewohnenden passgenau zueinander bringt.

Im Zeitraum von September 2023 bis Dezember 2025 wurde das Konzept in zehn Modelleinrichtungen deutschlandweit praktisch umgesetzt und evaluiert. Die Umsetzung beinhaltete dabei auch einen umfassenden Prozess der Personal- und Organisationsentwicklung in Form von Schulungen, Workshops und Fortbildungen zu Themen wie Personalentwicklungsgespräche, dem qualifikationsorientierten Pflegeprozess oder Dienstplanungen. Für die Evaluation wurden die Pflegekräfte in ihren Tätigkeiten von sogenannten „Schatten“ vor und nach der Umsetzung des Konzepts beobachtet. Zusätzlich wurden die Mitarbeitenden sowie die Bewohnenden der Pflegeeinrichtungen zu ihrer jeweiligen Zufriedenheit befragt. Im Ergebnis zeigen sich positive Effekte in den Modelleinrichtungen: die Pflegequalität hat sich verbessert, sowohl die Zufriedenheit mit der pflegerischen Versorgung als auch die der Mitarbeitenden ist erhöht und der Personaleinsatz ist effizienter. „Das Konzept zur Implementation der kompetenz- und bewohnendenorientierten Arbeitsorganisation sowie umfassende Materialien dafür liegen vor. Nun liegt es an den Pflegeeinrichtungen, mit der Umsetzung zu beginnen und ihren Personaleinsatz zukünftiger passgenauer zu gestalten“, sagt Projektleiter Prof. Heinz Rothgang (Socium, Universität Bremen).

 

Hintergrund: PeBeM-Studie

Die vorgestellten Maßnahmen basieren auf Ergebnissen eines Vorgängerprojekts, in dem die Entwicklung eines Instruments zur Personalbemessung im Zentrum stand. In dieser sogenannten PeBeM-Studie wurde ein Algorithmus entwickelt, der berechnet, wie viel Personal unterschiedlicher Qualifikationsstufen benötigt wird, um zukünftig die Bewohnenden fachlich angemessen zu versorgen. Denn nicht nur die Bedarfe und Bedürfnisse der Bewohnenden sind individuell, auch die Qualifikationen des Personals unterscheiden sich: Neben examinierten Pflegekräften arbeiten mittlerweile auch ausgebildete Pflegeassistenzkräfte, Hilfskräfte und Pflegekräfte mit Bachelorabschluss in Pflegeeinrichtungen.

Der in der PeBeM-Studie entwickelte Algorithmus ergab auf alle Einrichtungen angewendet einen Personalmehrbedarf von durchschnittlich 36% im Verhältnis zur Personalausstattung des Jahres 2018 – überwiegend im Bereich ausgebildeter Pflegeassistenzkräfte. Diese Ergebnisse wurden in der aktuellen Studie für das Jahr 2025 überprüft und bestätigt. Schon auf Basis der PeBeM-Studie hat der Gesetzgeber Personalobergrenzen eingeführt, die es den Pflegeeinrichtungen ermöglichen, bundesweit bis zu 45.000 zusätzliche Pflegekräfte (gerechnet in Vollzeit) einzustellen. Wird hiervon Gebrauch gemacht folgt, dass zukünftig nahezu gleiche Mengen von Fachkräften von deutlich mehr Assistenzkräften unterstützt werden. Dieser veränderte Qualifikationsmix macht eine neue Arbeitsorganisation und den oben beschriebenen Prozess der Personal- und Organisationsentwicklung erforderlich.

Das Umsetzungskonzept zur Personalplanung, das die wissenschaftlichen Erkenntnisse deutschlandweit in die Praxis bringen soll, wurde von Forschenden des SOCIUMS und des Instituts für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen und der Hochschule Bremen entwickelt. Die Konzepterprobung in zehn Modelleinrichtungen wurde mit der Unternehmensberatung contec GmbH als Praxispartner verantwortet, die Evaluation erfolgte zusammen mit dem aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.

 

Links:

Weitere Informationen zum Modellprogramm: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprogramm___8_abs__3b_sgb_xi/modellprogramm_8_abs_3b.jsp

Implementationskonzept und Materialien: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprogramm___8_abs__3b_sgb_xi/8_abs_3b_materialien/implementationskonzept_und_materialien.jsp

Foto: Patrick Pollmeier / Universität Bremen


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Prof. Dr. Heinz Rothgang
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Prof. Rothgang stellt BARMER-Pflegereport in Berlin vor

Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen ist insbesondere auf die Leistungserweiterung der Pflegeversicherung und nur zu einem geringen Anteil auf demografische Alterung zurückzuführen. Zu diesem Fazit kommt der neue Pflegereport, den das SOCIUM der Uni Bremen im Auftrag der BARMER erstellt hat.

Der jährlich veröffentlichte BARMER-Pflegereport bewertet die aktuelle Pflegepolitik und erfasst die Situation der Pflege. Für den Bericht werteten Professor Heinz Rothgang, Corinna Burfeindt, Dr. Jonas Czwikla und Dr. Rolf Müller vom SOCIUM der Universität Bremen Daten aus der Pflege- und Kassenstatistik sowie der BARMER umfassend aus.

 

Die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen ist insbesondere auf die Leistungsauswei­tungen der Pflegeversicherung zurückzuführen

Seit etwa zehn Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland rasant an: So hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Auswertung der BARMER-Daten von 3,21 Prozent im Jahr 2015 auf 6,24 im Jahr 2023 annähernd verdoppelt. Nur rund 15 Prozent dieses Anstiegs lässt sich jedoch durch demographische Entwicklungen erklären.

Das diesjährige Schwerpunktkapitel des Berichtes untersucht deshalb, inwieweit der Anstieg durch eine erhöhte Anzahl von Krankheitsfällen erklärt werden kann. Bei den Erkrankungen wird unter­schieden zwischen akuten Ereignissen wie ein Schlaganfall oder eine Krebsdiagnose, die die Angehörigen vor plötzliche Entscheidungsnotwendigkeiten stellen, und langsam schleichenden Veränderungen bei fortschreitenden Erkrankungen wie Parkinson, die von Angehörigen erst über die Zeit als herausfordernd oder überfordernd erkannt werden. Wie wahrscheinlich es ist, innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Diagnose pflegebedürftig zu werden, hängt von der Art der Erkrankung ab.

Je nachdem, wie plötzlich die pflegebegründenden Ereignisse eintreten, kann dies zwar einen Effekt auf die Art der Versorgung und auf die Dauer der Pflegebedürftigkeit haben. Die Gründe für die steigende Zahl an Pflegebedürftigen liegen jedoch vielmehr jenseits der Entwicklung der Demografie und Krankheitsgründen. Die steigende Anzahl Pfle­gebedürftiger ist insbesondere auf die Ausweitungen der Leistungen der Pflegeversicherung und der Zugangsberechtigungen zu diesen Leistungen zurückzuführen. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017, der auch Menschen mit Demenz und anderen kognitiven beziehungsweise psychischen Einschränkungen besser berücksichtigt, hat entschei­dend zu diesem Anstieg beigetragen. Dieser Befund ist insbesondere deshalb auch politisch von Bedeutung, weil die Bundesregierung ausdrücklich vorgesehen hat, dass die geplante „große Pflegereform“ nur demographisch bedingte Ausgabensteigerungen enthalten darf. Wenn demographische Faktoren aber eine untergeordnete Rolle beim Ausgabenanstieg spielen, impliziert diese Setzung der Bundesregierung letztlich Leistungskürzungen.  

 

Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung bleiben bestehen, konkrete Reform­vorschläge bisher aus

Die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung bleiben weiterhin bestehen. Die Eigenan­teile in der Heimpflege betragen im ersten Jahr der Heimpflege inzwischen bundesdurch­schnittlichen mehr als 3.100 Euro – und liegen damit weit jenseits dessen, was Pflegebedürftige mit durchschnittlichen Alterseinkünften finanzieren können. Die Pflegeversicherung droht nach Einschätzung der Autor:innen des Reports damit ihr selbstgestecktes Ziel, Verarmung durch Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zuneh­mend zu verfehlen. Gleichzeitig drohe der Pflegeversicherung bereits in diesem Jahr ein Defizit, das im nächsten Jahr weiter steigen wird. Im Koalitionsvertrag der Bunderegierung ist die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verabredet, die die Grundlagen einer „großen Pflegereform“ erarbeiten soll. „Der Beitragssatz der Pflegeversicherung ist in den in den letzten Jahren bereits in immer kürzeren Abständen erhöht worden. Die Politik muss Möglichkeiten finden, die Eigenanteile effektiv zu reduzieren und zu begrenzen, ohne den Beitragssatz an­zuheben“ sagt Professor Heinz Rothgang. „Es liegt eine Vielzahl an Vorschlägen zur Begrenzung der Eigenanteile durch Veränderungen des Leistungsrechts und der Finanzierungsregeln inner­halb der bestehenden Sozialversicherung vor, die von der Politik aufgegriffen und geprüft werden müssen“, so der Pflegeökonom weiter.

 

Link zum BARMER-Pflegereport 2025.


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Podiumsdiskussion im Gesundheitspolitischen Kolloquium

Zum zweiten Mal lud das Gesundheitspolitische Kolloquium zu einer Podiumsdiskussion am 17. November 2025 in das Haus der Wissenschaft ein. Rund 50 Interessierte folgten der Einladung in den Olbers-Saal, um unter dem Titel „Die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung – eine erste Bilanz" über die drängendsten Fragen der deutschen Gesundheitspolitik zu diskutieren.

Auf dem Podium vertreten waren Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen, Michael-Niklas Rühe, Leiter der Landesvertretung Bremen und Bremerhaven der DAK, sowie Dr. Stefan Trapp, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Die Moderation übernahm Prof. Dr. Heinz Rothgang vom SOCIUM der Universität Bremen.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen drei zentrale Themenkomplexe: die ambulante Versorgung mit besonderem Fokus auf das Primärarztsystem und die Notfallreform, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe im Spannungsfeld zwischen Dequalifizierung und Akademisierung sowie die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Über die Themenblöcke hinweg waren sich die Expert:innen einig: Das Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen, die sich schon lange abgezeichnet haben. Um diese zu bewältigen und das System bereit für eine Zukunft zu machen, die von demographischem Wandel und Krisen wie dem Klimawandel geprägt sein wird, brauche es jetzt Mut zu grundlegenden Reformen. Das ernüchternde Fazit der Runde: Die notwendigen großen Würfe der Bundespolitik sind bisher allerdings nicht absehbar.


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Nachwuchswissenschaftlerin entwickelte „Digital Public Health Maturity Index“ in ihrer Dissertation

Dr. Laura Maaß (Abteilung „Gesundheit, Pflege, Alterssicherung“ SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen) wurde für ihre herausragende Dissertation im Feld der Sozialmedizin und Prävention mit dem Dissertationspreis der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) ausgezeichnet. Thematisch beschäftigte sie sich mit der Digitalisierung von Gesundheitssystemen sowie digitaler Gesundheitsversorgung und Präventionsangeboten (Digital Public Health).

In ihrer Dissertation entwickelte Laura Maaß den „Digital Public Health Maturity Index“, ein Instrument, mit dem erstmals gemessen werden kann, wie weit die Digitalisierung nationaler Gesundheitssysteme umgesetzt werden kann, bzw. bereits umgesetzt wird. Dabei erfasst der Index nicht nur technologische und rechtliche Aspekte, sondern auch soziale Dimensionen wie die Akzeptanz und das Vertrauen in der Bevölkerung sowie die Breite und Tiefe der eingesetzten digitalen Interventionen in Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung und Surveillance.

Für ihre Leistung erhielt die Nachwuchswissenschaftlerin im September den Dissertationspreis der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), mit dem jährlich eine herausragende Dissertation aus dem Feld ausgezeichnet wird. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro dotiert und enthält darüber hinaus eine einjährige, beitragsfreie Mitgliedschaft in der DGSMP sowie die Übernahme der Reisekosten zur nächsten Jahrestagung der Gesellschaft. In der Jury des Preises saßen Dr. Adrienne Alayli, Prof. Dr. Susanne Hartung, Dr. Janice Hegewald, Prof. Dr. Eike Quilling und Prof. Dr. Enno Swart.

„Ich bin sehr dankbar für diese Auszeichnung und die damit ausgedrückte Wertschätzung für meine Arbeit. Ich hoffe, mit meiner Dissertation einen innovativen Beitrag zur Gestaltung evidenzbasierter, gerechter und nachhaltiger Digitalstrategien in Sozialmedizin und Prävention zu leisten und so deren Kernaufgabe zu stärken: die Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit und sozialer Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft“, sagt Laura Maaß.

Ihre Dissertation kann kostenfrei über die Website der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen eingesehen werden: media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/8243


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Dr. Public Health Laura Maaß
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Studie zeigt positiven Effekt des bundesweiten Screening-Programms

Das vor 20 Jahren eingeführte Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren trägt deutlich zur Verringerung der Brustkrebssterblichkeit bei. Das ist das Ergebnis einer Studie, die unter Beteiligung des SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) durchgeführt und am 9. Juli 2025 bei einer Veranstaltung mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Berlin vorgestellt wurde. Unter den Frauen, die an dem Mammographie-Screening-Programm teilnahmen, gingen die Brustkrebstodesfälle demnach zwischen 20 und 30 Prozent zurück. Für die Untersuchung wurden Daten aus den Jahren 2009 bis 2018 ausgewertet.

Teilnahme senkt Sterberisiko

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Jede achte Frau in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Für 18.500 Frauen pro Jahr endet die Erkrankung tödlich. Ältere und nur eingeschränkt auf Deutschland übertragbare internationale Studien ließen bereits erwarten, dass sich mit einem Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren etwa 25 Prozent der Brustkrebstodesfälle vermeiden lassen.

Die vom Bundesamt für Strahlenschutz koordinierte und unter Leitung der Universität Münster zusammen mit dem Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen, dem Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS (BIPS) und dem SOCIUM durchgeführte Studie untersuchte für das deutsche Mammographie-Screening-Programm, wie stark es die Brustkrebssterblichkeit tatsächlich verringert. Die Ergebnisse bestätigen die internationalen Erkenntnisse: Von den Frauen, die am Mammographie-Screening-Programm teilnahmen, starben im Vergleich zu den Nicht-Teilnehmerinnen 20 bis 30 Prozent weniger an Brustkrebs. Es konnte also etwa jeder vierte Todesfall durch eine frühzeitige Diagnose vermieden werden. Mögliche Nachteile des Mammographie-Screenings, wie Überdiagnosen und das sehr geringe zusätzliche Krebsrisiko, das mit der Anwendung von Röntgenstrahlung bei der Untersuchung verbunden ist, waren nicht Gegenstand der Studie, sondern wurden bereits anderweitig bewertet.

Das Mammographie-Screening-Programm

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste systematische Krebsfrüherkennungsprogramm nach europäischen Qualitätsstandards in Deutschland und das größte Screening-Programm in Europa. Für Frauen von 50 bis 69 Jahren wurde es ab 2005 schrittweise eingeführt. Seit 2009 steht es flächendeckend zur Verfügung. Jedes Jahr nutzt etwa die Hälfte der eingeladenen Frauen das Programm. Im Juli 2024 wurde das Screening-Programm auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet.

Anspruchsberechtigte Frauen erhalten alle zwei Jahre eine schriftliche Einladung zur Mammographie. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, kann die Untersuchung in einer von 95 zertifizierten Screening-Einheiten durchführen lassen. Geschulte Fachkräfte, moderne Technik und eine Begutachtung der Röntgenbilder durch zwei spezialisierte, unabhängig voneinander urteilende Ärzt*innen sorgen dabei für besonders zuverlässige Ergebnisse.

Das Mammographie-Screening-Programm richtet sich an symptomfreie Frauen. Frauen mit Symptomen oder mit vorangegangener Brustkrebserkrankung erhalten die nötigen Untersuchungen im Rahmen der regulären Krankenversorgung.

Früherkennung mit Röntgenstrahlung nur mit Zulassung

An augenscheinlich gesunden, also symptomfreien Menschen sind Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nur dann erlaubt, wenn die Untersuchung durch das Bundesumweltministerium zugelassen wurde. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das mit der Untersuchung verbundene Strahlenrisiko deutlich übersteigt. Für ein Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren fiel diese Bewertung Anfang der 2000er Jahre positiv aus. Seit 2018 ist das Bundesamt für Strahlenschutz für die Nutzen-Risiko-Bewertung zuständig.

Über die Studie

Die Wissenschaftler*innen verfolgten zwei parallele Untersuchungsansätze: Im sogenannten kassenbasierten Ansatz wurden Abrechnungsdaten von vier gesetzlichen Krankenkassen durch das BIPS sowie die Daten der BARMER durch das SOCIUM ausgewertet. Dadurch konnten Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet in die Studie einbezogen werden. Im sogenannten bevölkerungsbasierten Ansatz analysierte die Universität Münster vollzählige Daten zu allen in Nordrhein-Westfalen lebenden Frauen, die im Untersuchungszeitraum Anspruch zur Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm hatten. Dafür wurden Informationen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen sowie des dortigen statistischen Landesamtes (IT.NRW) genutzt. Insgesamt zeigten die Ergebnisse beider Ansätze mit hoher Aussagekraft, dass die Brustkrebssterblichkeit durch das Screening um 20 bis 30 Prozent reduziert wird.

Die aus vier aufeinanderfolgenden Forschungsprojekten bestehende Studie wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz fachlich und administrativ koordiniert. Die eigentlichen Forschungsarbeiten führte die Universität Münster zusammen mit dem Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen, BIPS und SOCIUM durch.

Das Bundesumweltministerium, das Bundesgesundheitsministerium sowie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie trugen gemeinsam die Kosten von rund 10 Millionen Euro. Über die grundsätzlichen Inhalte des Forschungsprojektes entschied ein Steuerungsgremium, das von einem unabhängigen Wissenschaftlichen Beirat beraten wurde.

Der umfangreiche Ergebnisbericht (500 Seiten) mit detaillierter Darstellung der Methoden und Ergebnisse der Studie „Evaluation der Brustkrebsmortalität im deutschen Mammographie-Screening-Programm“ steht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System DORIS unter der URN https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2025062052653 zur Verfügung.

Link zur Machbarkeitsstudie

https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=447

Link zur Hauptstudie I

https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=588

Link zur Hauptstudie II

https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=665

Link zum Generalunternehmer

https://www.medizin.uni-muenster.de/epi/forschung/projekte/zebra-msp/


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Prof. Dr. Jonas Czwikla

Podiumsdiskussion im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums

Rund 100 Teilnehmer:innen besuchten die erste Podiumsdiskussion des Gesundheitspolitischen Kolloquiums am 21.05.2025 im Haus der Wissenschaft. Im Zentrum der Diskussion standen drängende Herausforderungen in der Pflege sowie notwendige politische Maßnahmen nach der Bundestagswahl. Organisiert wurde die Veranstaltung in Kooperation mit dem Alumni-Verein der Universität Bremen.

Auf dem Podium diskutierten Gäste aus Wissenschaft und Praxis: Judith Burgmeier (Mitgründerin des ambulanten Pflegedienstes vielfältig. GmbH), Jutta Dernedde (Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bremen), Reinhard Leopold (BIVA-Pflegeschutzbund, Selbsthilfe-Initiative "Heim-Mitwirkung" und „wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.“) sowie Prof. Dr. Heinz Rothgang (Gesundheits- und Pflegeökonom am SOCIUM). Moderiert wurde der Abend von Prof. Dr. Matthias Zündel (Integrierter Gesundheitscampus Bremen). Doch nicht nur das Podium zeichnete sich durch eine breite Expertise aus, auch unter den etwa 100 Gästen im Publikum befanden sich viele Personen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit dem Thema Pflege beschäftigen. So diskutierten unter anderem Pflegekräfte, Mitarbeitende von Krankenkassen, pflegende Angehörige sowie Studierende der Universität Bremen angeregt mit.

Personalmangel und Finanzierungsfragen als Herausforderungen für die neue Bundesregierung

Das viel diskutierte Problem des Personalmangels wurde auch an diesem Abend prominent diskutiert: Die Expert:innen machten dabei aber deutlich, dass nicht, wie häufig angenommen, die Bezahlung das Hauptproblem darstellt – diese hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Vielmehr sind es die immer schwierigeren Arbeitsbedingungen, die dazu führen, dass Pflegekräfte den Beruf verlassen. Unzureichende Personalschlüssel, unplanbare Arbeitszeiten und die daraus resultierende Dauerbelastung schaffen einen verhängnisvollen Kreislauf: Wegen Personalmangels steigt die Belastung, was noch mehr Pflegende zum Berufsausstieg bewegt. Auch die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland stellt keine Universallösung dar: für diese sind englischsprachige Länder oft attraktiver, auch die Eingliederung in das deutsche Gesundheitssystem gestaltet sich teils schwierig.

Auf die Pläne der neuen Bundesregierung im Bereich der Pflege angesprochen, musste Prof. Rothgang vor allem eine Leerstelle feststellen: „Im Koalitionsvertrag steht zum Thema Pflege nicht viel. Aber nur weil nichts drinsteht, heißt das nicht, dass auch nichts passieren wird“, äußerte er sich dennoch vorsichtig optimistisch. Neben dem Personalmangel diskutierten die Podiumsgäste auch die Finanzierung der Pflege als eine der drängenden Herausforderungen für die Politik. Insbesondere für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige stellen die seit Jahren stark steigenden Eigenanteile eine massive Belastung dar. Bei diesem Thema – wie auch in anderen Bereichen – waren sich die Podiumsgäste weitgehend darüber einig, dass es nicht an Reformkonzepten, sondern an deren Umsetzung mangelt.

Probleme gemeinsam anpacken – miteinander statt gegeneinander

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion lag auf Vertrauensproblemen zwischen den verschiedenen Akteur:innen im Pflegesystem. Die Podiumsteilnehmer:innen identifizierten – auch in der Diskussion mit dem Publikum –Vertrauensdefizite zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst, stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten als ein Hindernis für Verbesserungen. Diesen gelte es zu begegnen, um gemeinsam die Probleme in der Pflege anzupacken: nur miteinander statt gegeneinander könne man dies schaffen.

Das Gesundheitspolitische Kolloquium ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des SOCIUM - Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, dem Integrierten Gesundheitscampus Bremen und dem Wissenschaftsschwerpunkt „Health Sciences“. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie hier.

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