Für Mitarbeitende des SOCIUM

Alphabetische Liste zu Verwaltungsfragen.

Anfahrt zum SOCIUM

Hinweise zu Adresse, Anschrift und zum Lageplan finden sich auf der SOCIUM-Webseite unter Kontakt (rechts unten an der Seite).

Auslagenerstattung

Die Beschaffung von Arbeitsmitteln soll grundsätzlich über die SOCIUM-Verwaltung laufen. Nur in Ausnahmefällen können privat verauslagte Kosten erstattet werden.
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Auslandstagegelder

siehe Dienstreisen - Tage- und Übernachtungsgelder

Auslandsübernachtungsgelder

siehe Dienstreisen - Tage- und Übernachtungsgelder

Beschäftigtenportal

Auf der Internetseite der Universität steht in der obersten Zeile unter "Intern" für die Mitglieder der Universität der Einstieg in das Beschäftigtenportal bereit. Dafür ist eine Universitäts-E-Mail-Adresse notwendig, deren Daten (Anmeldenamen und Passwort) den Zugang auch zu diesem Portal öffnen.

Bezügemitteilung

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen übernimmt die PerformaNord die konkrete Abrechnung der Gehälter.
Hinweise und Erläuterungen für die Bezügemitteilung

Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)

Der aktuelle Stand des Bremischen Hochschulgesetzes

Dienstreisen - Fahrkarten und Hotelreservierungen

Die Reisekostenstelle der Universität besteht darauf, dass alle Fahrkarten und Hotelübernachtungen, die von der Universität bezahlt werden, über das Online-Portal Egencia abgewickelt werden. Den Zugang dazu bekommt man über einen Antrag, dessen Formular sich auf den Seiten des Dezernats 3 findet.

Zugang: siehe Beschäftigtenportal

Dienstreiseabrechnung

Die Reisekostenstelle der Zentralen Verwaltung verlangt, bei der Abrechnung der Dienstreisen immer das jeweils neueste Formular zu verwenden. Das jeweils neueste Formular findet sich auf den "internen Seiten" der Universität im Beschäftigtenportal unter Personal, Stichwort Dienstreisen.

Zugang: siehe Beschäftigtenportal

Dienstreiseantrag

Die Reisekostenstelle der Zentralen Verwaltung verlangt, bei der Abrechnung der Dienstreisen immer das jeweils neueste Formular zu verwenden. Das jeweils neueste Formular findet sich auf den "internen Seiten" der Universität im Beschäftigtenportal unter Personal, Stichwort Dienstreisen.

Zugang: siehe Beschäftigtenportal

Drittmittelordnung

Die Universität hat eine "Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG 1 (Drittmittelordnung)" erlassen.
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Drittmittelprojekt anmelden

Bei Drittmittelprojekten sagen die Antragstellerinnen und Antragsteller in der Regel zu, dass die Universität die Arbeitsplätze für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellt. Deshalb ist es unumgänglich notwendig, dass die SOCIUM-Verwaltung rechtzeitig über die Antragstellung Bescheid bekommt.

Elternzeit

Informationen zu Elternzeit sowie die Antragsformulare für gibt es beim Dezernat 2 der zentralen Verwaltung
Der Antrag muss aber über die SOCIUM-Verwaltung laufen.

Erholungsurlaub

siehe Urlaub

Gebäudebetriebstechnik

Bei technischen Defekten oder Problemen bitte umgehend die SOCIUM-Verwaltung informieren.

Jobticket

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität können für den VBN im Jahresabonnement ein vergünstigtes Jobticket für den Öffentlichen Nahverkehr erwerben. Näheres auf den Seiten des Dezernats 2 der zentralen Verwaltung

Krankmeldung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SOCIUM sind gehalten, ihre Arbeitsunfähigkeit / Krankheit umgehend an die Verwaltung des SOCIUM zu melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage ist eine ärztliche Bestätigung notwendig.

Diese schicken Sie bitte per E-Mail an: SOCIUM-Verwaltung@uni-bremen.de

Und bitte auch die Mitteilung über die Gesundung nicht vergessen.

Mutterschutz

Informationen zum Mutterschutz finden sich auf den Seiten des Dezernats 2 der zentralen Verwaltung

Nebentätigkeiten

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt die Meldung von Nebentätigkeiten. Näheres dazu auf den Seiten des Dezernats 2 der zentralen Verwaltung

PerformaNord

siehe Bezügemitteilung

Personalkostensätze

Für Drittmittelanträge werden üblicherweise die Personalkostensätze der DFG in Rechnung gestellt.
Hier die aktuelle Fassung: Download PDF

Post

Die hereinkommende und ausgehende Dienstpost des SOCIUM wird für Haus 9 im Gang auf Ebene 1 und ansonsten in Haus 3 auf Ebene 3 vor Raum 3.3380 gesammelt beziehungsweise verteilt. Der Kanzler verweist in diesem Zusammenhang auf seine Dienstanweisung Nr. 21 vom 27.12.1994
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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die Universität hat sich eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gegeben. Diese findet sich auf den Seiten der Rechtsstelle

Dort finden sich auch die Namen der Ombudsleute beziehungsweise der Mitglieder der Kommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Reisekosten

siehe Dienstreisen

Satzung des SOCIUM

Die Satzung des SOCIUM: Download PDF

Studentische Hilfskräfte

Informationen und Formulare zu den studentischen Hilfskräften finden sich auf den Seiten des Finanzcontrolling der Universität. 

Die Verträge werden von der SOCIUM-Verwaltung vorbereitet.

Tage- und Übernachtungsgelder

Auf Dienstreisen stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Tage- und Übernachtungsgelder zu. Diese sind (für das Inland) in den § 6 und 7 des Bremischen Reisekostengesetzes geregelt.

Die Sätze für das Ausland sind von Land zu Land (und mitunter auch von Stadt zu Stadt) unterschiedlich. Hier finden Sie die aktuellen Sätze

Telefon

Die Universität betreibt ein Voice over IP-System. Weitere Informationen dazu finden sich im Beschäftigtenportal

Zugang: siehe Beschäftigtenportal

Unfallanzeige

Ein Arbeitsunfall muss umgehend bei der SOCIUM-Verwaltung gemeldet werden.

Vorschuss Reisekosten

siehe Dienstreise