MEST - Master Européen en Sciences du Travail (Schwerpunkt European Labour Studies)

Durch eine Teilnahme am MEST Programm bekommen Studierende die Möglichkeit, ihr drittes Semester an einer unserer Partner Universitäten zu verbringen und dazu das internationale Zertifikat „Master Européen en Sciences du Travail“ zu erhalten. Hilfreiche Informationen, die sie während des gesamten Prozesses unterstützen, werden im Folgenden aufgeführt.

Bewerbung

Studierende, die im dritten Semester ins Ausland gehen wollen, müssen sich bis zum 15. September eines jeden Jahres bewerben. Die Bewerbung umfasst folgende Unterlagen:

  • Bewerbungsbogen
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung;
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "European labour studies and comparative employment relations" (große Prüfungsleistung);
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss von mindestens zwei weiteren Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im MA Sozialpolitik in den ersten beiden Studiensemestern;
  • Nachweis des erforderlichen Sprachniveaus in Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch oder Italienisch (je nach Studienort) bzw. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs "English for European Labour Studies and Social Policy".

 

Auswahlverfahren
Aufgrund der hohen Studiengebühren ist die Anzahl der Plätze in England, Irland und den Niederlanden limitiert. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird daher mit den anderen Partneruniversitäten des MEST Programms jedes Jahr neu verhandelt. In den anderen Ländern ist dies in der Regel nicht der Fall. Sollte die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen ausländischen Studienplatz das Angebot für Bremer Studierende übersteigen, oder die Erst- oder Zweitwahl des ausländischen Studienortes nicht bedient werden können, so muss eine Auswahl erfolgen. Im Falle einer Auswahl entscheidet der Prüfungsausschuss des Master Sozialpolitik über die Zulassung zum Auslandsstudium.

Sprachanforderungen der ausländischen Partneruniversitäten
Für einen Besuch der London School of Economics and Political Science (LSE), dem University College Dublin (UCD), der University Warwick und der Universität Amsterdam werden Englischkenntnisse auf C1-Niveau verlangt, die durch einen TOEFL oder IELTS Test nachgewiesen werden müssen. In den letzten Jahren wurde von diesen Universitäten allerdings auch das C1-Zertifikat des Bremer Sprachkurses „English for European labour studies and social policy“ akzeptiert.

Alle anderen Partneruniversitäten akzeptieren einen Nachweis für Sprachkenntnisse auf B2-Niveau als formale Voraussetzung. Grundsätzlich werden für ein erfolgreiches Masterstudium im Ausland Sprachkenntnisse auf C1-Niveau empfohlen. Studierende, die beabsichtigen in Toulouse, Barcelona, Lissabon oder Florenz zu studieren, müssen dem Studienort entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Das Sprachenzentrum der Universität Bremen, das Bremer Institut français sowie das Bremer Instituto Cervantes bieten Einstufungstest und entsprechende Sprachkurse an. Für Mailand, Ljubljana, Louvain-la-Neuve und Bukarest, wo die Veranstaltungen auf English stattfinden, reicht ein Englischnachweis aus.

Vorbereitung auf das Auslandsstudium

Studierende, die im dritten Semester das Auslandsstudium an einer Partneruniversität aufnehmen möchten, sollten sich frühzeitig, d.h. bereits zu Beginn des zweiten Studiensemesters, über das Studienangebot an den Partneruniversitäten informieren. Bewerbungsschluss ist immer der 15. September. Nach Bestätigung des Studienplatzes sollten sich die Studierenden mit den relevanten Ansprechpartnern an den Partneruniversitäten und dem dortigen International Office in Verbindung setzen, um Detailfragen der Zulassung, Unterkunft, etc. zu klären und das geplante Lehrangebot während des Auslandssemesters in Erfahrung zu bringen. Eine Liste der universitären Ansprechpartner wird den Studierenden rechtzeitig zugesandt.

Nach Absprache mit der MEST-Koordinatorin wird in einem sogenannten „Learning Agreement“ festgelegt, welche Kurse an der Partneruniversität belegt werden sollen. Dies sind in der Regel Lehrangebote, die an der gewählten Partneruniversität als Pflichtmodule bzw. obligatorische Lehrveranstaltungen jeweils im Sommersemester bzw. Frühjahrestrimester angeboten werden. In der Regel wird das Auslandsstudium über das ERASMUS-Programm gefördert. Hierfür erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Wintersemesters alle Informationen zur Nominierung als ERASMUS-Studierende.

Informationen zu den Förderbedingungen gibt es beim International Office. Ansprechpartnerin zur Klärung allgemeiner Fragen des Erasmus-Programms ist Cornelia Krain (E-Mail: outgoing@uni-bremen.de).

Dauer des Auslandsstudiums

Der Beginn des Sommersemesters erfolgt an den Partneruniversitäten zum Teil deutlich früher als in Bremen. Dies gilt vor allem für die LSE, dem UCD sowie den Universitäten in Warwick und Amsterdam, wo das Studium durch die Trimester-Regelung bereits Anfang Januar beginnt. An den übrigen Universitäten ist der Semesterbeginn in der Regel im Februar. Diese veränderten zeitlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Planung des 3. und 4. Studiensemesters rechtzeitig berücksichtigt werden.

Je nach Studienablauf im Gastland können die Studierenden bereits zu Beginn des Sommersemesters zurück nach Bremen kommen. Alternativ können in Absprache mit der MEST Koordinatorin auch weitere Kurse an der Partneruniversität belegt und dort die Masterarbeit angefertigt werden.

Die Studierenden der Partneruniversitäten, die sich für Bremen entschieden haben, nehmen jeweils im Sommersemester an den englischsprachigen Lehrveranstaltungen des Studiengangs Master Sozialpolitik teil. Dies ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen der Studierenden und einen frühzeitigen Erfahrungsaustausch zur Vorbereitung auf das eigene Auslandsstudium.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung des Schwerpunkts

Studierende belegen an den Partneruniversitäten die im Rahmen des MEST-Programms dort angebotenen Kurse und Lehrveranstaltungen. Die erbrachten Prüfungsleistungen werden in Bremen auf den Master Studiengang Sozialpolitik angerechnet. Zur vollständigen Abdeckung der Anforderungen des Wahlpflichtbereichs „European Labour Studies“ sowie zur Erlangung des internationalen MEST-Zertifikats müssen insgesamt folgende Leistungen erbracht werden:

  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrveranstaltungen an der ausländischen Partneruniversität mit mindestens 20 ECTS,
  • Anfertigen der Masterarbeit zu einem für den Schwerpunkt relevanten Thema,
  • Erstellen eines Erfahrungsberichts (ca. 5 Seiten) über das Studienangebot, die Lehrenden, der Betreuung und Unterbringung und weitere Aspekte des Studiums.