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Forschende des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und des SOCIUM der Universität Bremen präsentierten auf der 8. Konferenz „Zukunft der Pflege“ in Nürnberg aktuelle Forschung zur digitale

Unter der Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik beteiligten sich Forschende der Universität Bremen an der 8. Konferenz „Zukunft der Pflege“ in Nürnberg. Der Titel „Digitale Transformation: smart, sicher, souverän!“ leitete die Konferenz, die eine den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik zu aktuellen Entwicklungen und Innovationen im Pflegebereich stärkt. In mehreren Vorträgen und einem interaktiven Workshop brachten die Forschenden aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse sowie praxisnahe Perspektiven zur digitalen Transformation der Pflege in die Diskussion ein.

Jessica Lobitz (IPP) stellte in ihrem Vortrag die videobasierte Pflegebegutachtung (ViBe-Pflege) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vor. Sie zeigte, wie Gutachtende diese Form der digital unterstützten Begutachtung akzeptieren und welches Potenzial videobasierte Verfahren für eine flexiblere, effizientere und zugleich qualitativ hochwertige Pflegebegutachtung bieten. Im Workshop „Von der Idee zur souveränen Umsetzung – Ein Workshop zur erfolgreichen Einführung telebasierter Pflege mithilfe von Patient Journeys“ unterstützten Dominik Domhoff (IPP), Janina Ehe (SOCIUM) und Julia Misonow (IPP) die Teilnehmenden dabei, anhand konkreter Beispiele zentrale Schritte bei der Einführung telepflegerischer Technologie am Beispiel von Wearables kennenzulernen. Gemeinsam entwickelten die Teilnehmenden Strategien für eine erfolgreiche Implementierung. Dr. Kathrin Seibert (IPP) eröffnete mit ihrem Vortrag „Digital nah und doch (noch) so fern?! – Anwendungsfelder und Chancen von Telepflege im Pflegealltag“ den Programmpunkt Telepflege. Anschaulich zeigte sie, wie digitale und telepflegerische Lösungen Pflegepersonen im Alltag unterstützen können und welches Potenzial sie für eine moderne, vernetzte Versorgung bieten. Dabei wurde deutlich: Telepflege trägt schon heute zu einer zukunftsfähigen Pflegepraxis bei. Wichtige Impulse setzten die Forschenden aus dem SOCIUM: Swenja Krüppel präsentierte Ergebnisse zur Implementierung von Sturzsensoren in Pflegeeinrichtungen. In ihrem Vortrag „Mehr als nur Installation – ein partizipativer, qualitativer Logic Model-Ansatz zur Identifikation von Hypothesen und Outcomes“ verdeutlichte sie eindrucksvoll, dass technologische Innovationen in der Pflege nur dann ihr volles Potenzial entfalten können, wenn ihre Einführung partizipativ gestaltet und organisatorische sowie soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dominik Domhoff stellte Ergebnisse zu strukturellen Anforderungen für eine erfolgreiche Digitalisierung in der Pflege vor. Sein Vortrag „Strukturelle Anforderungen für die erfolgreiche Digitalisierung in der Pflege – Ergebnisse eines Rapid Reviews und einer Onlinebefragung“ beleuchtete zentrale Voraussetzungen für die nachhaltige Umsetzung digitaler Innovationen im Pflegealltag. Janina Ehe vom SOCIUM moderierte den Programmblock, der sich durch eine lebhafte Diskussion mit dem Fachpublikum auszeichnete. Am letzten Konferenztag präsentierte Julia Misonow ihren Beitrag „Vergleich und Bewertung effizienterer Studiendesigns als Alternative zu randomisierten kontrollierten Studien“. Sie stellte vor, wie innovative methodische Ansätze dazu beitragen können, Interventionen im Gesundheits- und Pflegebereich praxisnah und zugleich wissenschaftlich fundiert zu evaluieren. Im Themenfeld digitaler Innovationen in der Pflege ist dies besonders wichtig, da Wirksamkeitsstudien im Pflegealltag oft komplex sind.

Alle Beiträge der Universität Bremen stießen auf großes Interesse bei den Konferenzteilnehmenden und unterstrichen die hohe Relevanz der Forschung für die Weiterentwicklung der Pflege. Professorin Karin Wolf-Ostermann und Professor Heinz Rothgang nehmen als Leitungen der beteiligten Forschungsteams eine zentrale Rolle bei der Förderung innovativer Forschungsansätze an der Schnittstelle von Pflege, Digitalisierung und Versorgungsforschung ein. Professor Rothgang adressierte in seinem „Impuls: Finanzierung von Pflegeinnovationen in der Langzeitpflege“ und in der sich daran anschließenden Podiumsdiskussion die drängende Frage der Finanzierung digitaler Technologien in der Akut- und Langzeitpflege. Ein Technik-Pflege-Schlüssel, der erlaubt, unbesetzte Personalmittel aus dem Rahmen des §113c Abs. 1 SGB XI für arbeitszeitsparende digitale Technik zu nutzen, könnte für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste hierbei neue Möglichkeiten schaffen.

Der intensive Austausch mit Personen aus Wissenschaft und Pflegepraxis zeigen auf der Konferenz eindrucksvoll das Engagement der Forschenden der Universität Bremen, die digitale Transformation der Pflege mitzugestalten und zukunftsfähige Lösungen für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu entwickeln.

Text: Julia Misonow, Institut für Public Health und Pflegeforschung, Universität Bremen

Bild: Dominik Domhoff / Universität Bremen

Prof. Heinz Rothgang präsentiert Projektergebnisse in Berlin

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands entwickelten und erprobten Bremer Wissenschaftler:innen ein neues Konzept zum Personaleinsatz in Pflegeeinrichtungen, das zukünftig in über 11.000 Einrichtungen der stationären Langzeitpflege in Deutschland umgesetzt werden kann. Am 21.01.2026 wurden die Ergebnisse des Modellprogramms in Berlin vorgestellt.

Die angespannte Personalsituation in Pflegeeinrichtungen ist schon lange eines der drängendsten gesundheitspolitischen Themen in Deutschland. Mehr Personal kann aber nur dann eine Lösung sein, wenn Pflegeheime dieses auch zielgerichtet einsetzen. Hier setzt das in Bremen entwickelte Konzept zum Personaleinsatz an, das eine „Kompetenz- und bewohnendenorientierten Arbeitsorganisation“ (KubA) einführt, die unterschiedliche Qualifikationen und Kompetenzen des Pflegepersonals und die Bedarfe und Bedürfnisse der Bewohnenden passgenau zueinander bringt.

Im Zeitraum von September 2023 bis Dezember 2025 wurde das Konzept in zehn Modelleinrichtungen deutschlandweit praktisch umgesetzt und evaluiert. Die Umsetzung beinhaltete dabei auch einen umfassenden Prozess der Personal- und Organisationsentwicklung in Form von Schulungen, Workshops und Fortbildungen zu Themen wie Personalentwicklungsgespräche, dem qualifikationsorientierten Pflegeprozess oder Dienstplanungen. Für die Evaluation wurden die Pflegekräfte in ihren Tätigkeiten von sogenannten „Schatten“ vor und nach der Umsetzung des Konzepts beobachtet. Zusätzlich wurden die Mitarbeitenden sowie die Bewohnenden der Pflegeeinrichtungen zu ihrer jeweiligen Zufriedenheit befragt. Im Ergebnis zeigen sich positive Effekte in den Modelleinrichtungen: die Pflegequalität hat sich verbessert, sowohl die Zufriedenheit mit der pflegerischen Versorgung als auch die der Mitarbeitenden ist erhöht und der Personaleinsatz ist effizienter. „Das Konzept zur Implementation der kompetenz- und bewohnendenorientierten Arbeitsorganisation sowie umfassende Materialien dafür liegen vor. Nun liegt es an den Pflegeeinrichtungen, mit der Umsetzung zu beginnen und ihren Personaleinsatz zukünftiger passgenauer zu gestalten“, sagt Projektleiter Prof. Heinz Rothgang (Socium, Universität Bremen).

 

Hintergrund: PeBeM-Studie

Die vorgestellten Maßnahmen basieren auf Ergebnissen eines Vorgängerprojekts, in dem die Entwicklung eines Instruments zur Personalbemessung im Zentrum stand. In dieser sogenannten PeBeM-Studie wurde ein Algorithmus entwickelt, der berechnet, wie viel Personal unterschiedlicher Qualifikationsstufen benötigt wird, um zukünftig die Bewohnenden fachlich angemessen zu versorgen. Denn nicht nur die Bedarfe und Bedürfnisse der Bewohnenden sind individuell, auch die Qualifikationen des Personals unterscheiden sich: Neben examinierten Pflegekräften arbeiten mittlerweile auch ausgebildete Pflegeassistenzkräfte, Hilfskräfte und Pflegekräfte mit Bachelorabschluss in Pflegeeinrichtungen.

Der in der PeBeM-Studie entwickelte Algorithmus ergab auf alle Einrichtungen angewendet einen Personalmehrbedarf von durchschnittlich 36% im Verhältnis zur Personalausstattung des Jahres 2018 – überwiegend im Bereich ausgebildeter Pflegeassistenzkräfte. Diese Ergebnisse wurden in der aktuellen Studie für das Jahr 2025 überprüft und bestätigt. Schon auf Basis der PeBeM-Studie hat der Gesetzgeber Personalobergrenzen eingeführt, die es den Pflegeeinrichtungen ermöglichen, bundesweit bis zu 45.000 zusätzliche Pflegekräfte (gerechnet in Vollzeit) einzustellen. Wird hiervon Gebrauch gemacht folgt, dass zukünftig nahezu gleiche Mengen von Fachkräften von deutlich mehr Assistenzkräften unterstützt werden. Dieser veränderte Qualifikationsmix macht eine neue Arbeitsorganisation und den oben beschriebenen Prozess der Personal- und Organisationsentwicklung erforderlich.

Das Umsetzungskonzept zur Personalplanung, das die wissenschaftlichen Erkenntnisse deutschlandweit in die Praxis bringen soll, wurde von Forschenden des SOCIUMS und des Instituts für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen und der Hochschule Bremen entwickelt. Die Konzepterprobung in zehn Modelleinrichtungen wurde mit der Unternehmensberatung contec GmbH als Praxispartner verantwortet, die Evaluation erfolgte zusammen mit dem aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.

 

Links:

Weitere Informationen zum Modellprogramm: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprogramm___8_abs__3b_sgb_xi/modellprogramm_8_abs_3b.jsp

Implementationskonzept und Materialien: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprogramm___8_abs__3b_sgb_xi/8_abs_3b_materialien/implementationskonzept_und_materialien.jsp

Foto: Patrick Pollmeier / Universität Bremen


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Prof. Rothgang stellt BARMER-Pflegereport in Berlin vor

Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen ist insbesondere auf die Leistungserweiterung der Pflegeversicherung und nur zu einem geringen Anteil auf demografische Alterung zurückzuführen. Zu diesem Fazit kommt der neue Pflegereport, den das SOCIUM der Uni Bremen im Auftrag der BARMER erstellt hat.

Der jährlich veröffentlichte BARMER-Pflegereport bewertet die aktuelle Pflegepolitik und erfasst die Situation der Pflege. Für den Bericht werteten Professor Heinz Rothgang, Corinna Burfeindt, Dr. Jonas Czwikla und Dr. Rolf Müller vom SOCIUM der Universität Bremen Daten aus der Pflege- und Kassenstatistik sowie der BARMER umfassend aus.

 

Die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen ist insbesondere auf die Leistungsauswei­tungen der Pflegeversicherung zurückzuführen

Seit etwa zehn Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland rasant an: So hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Auswertung der BARMER-Daten von 3,21 Prozent im Jahr 2015 auf 6,24 im Jahr 2023 annähernd verdoppelt. Nur rund 15 Prozent dieses Anstiegs lässt sich jedoch durch demographische Entwicklungen erklären.

Das diesjährige Schwerpunktkapitel des Berichtes untersucht deshalb, inwieweit der Anstieg durch eine erhöhte Anzahl von Krankheitsfällen erklärt werden kann. Bei den Erkrankungen wird unter­schieden zwischen akuten Ereignissen wie ein Schlaganfall oder eine Krebsdiagnose, die die Angehörigen vor plötzliche Entscheidungsnotwendigkeiten stellen, und langsam schleichenden Veränderungen bei fortschreitenden Erkrankungen wie Parkinson, die von Angehörigen erst über die Zeit als herausfordernd oder überfordernd erkannt werden. Wie wahrscheinlich es ist, innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Diagnose pflegebedürftig zu werden, hängt von der Art der Erkrankung ab.

Je nachdem, wie plötzlich die pflegebegründenden Ereignisse eintreten, kann dies zwar einen Effekt auf die Art der Versorgung und auf die Dauer der Pflegebedürftigkeit haben. Die Gründe für die steigende Zahl an Pflegebedürftigen liegen jedoch vielmehr jenseits der Entwicklung der Demografie und Krankheitsgründen. Die steigende Anzahl Pfle­gebedürftiger ist insbesondere auf die Ausweitungen der Leistungen der Pflegeversicherung und der Zugangsberechtigungen zu diesen Leistungen zurückzuführen. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017, der auch Menschen mit Demenz und anderen kognitiven beziehungsweise psychischen Einschränkungen besser berücksichtigt, hat entschei­dend zu diesem Anstieg beigetragen. Dieser Befund ist insbesondere deshalb auch politisch von Bedeutung, weil die Bundesregierung ausdrücklich vorgesehen hat, dass die geplante „große Pflegereform“ nur demographisch bedingte Ausgabensteigerungen enthalten darf. Wenn demographische Faktoren aber eine untergeordnete Rolle beim Ausgabenanstieg spielen, impliziert diese Setzung der Bundesregierung letztlich Leistungskürzungen.  

 

Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung bleiben bestehen, konkrete Reform­vorschläge bisher aus

Die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung bleiben weiterhin bestehen. Die Eigenan­teile in der Heimpflege betragen im ersten Jahr der Heimpflege inzwischen bundesdurch­schnittlichen mehr als 3.100 Euro – und liegen damit weit jenseits dessen, was Pflegebedürftige mit durchschnittlichen Alterseinkünften finanzieren können. Die Pflegeversicherung droht nach Einschätzung der Autor:innen des Reports damit ihr selbstgestecktes Ziel, Verarmung durch Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zuneh­mend zu verfehlen. Gleichzeitig drohe der Pflegeversicherung bereits in diesem Jahr ein Defizit, das im nächsten Jahr weiter steigen wird. Im Koalitionsvertrag der Bunderegierung ist die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verabredet, die die Grundlagen einer „großen Pflegereform“ erarbeiten soll. „Der Beitragssatz der Pflegeversicherung ist in den in den letzten Jahren bereits in immer kürzeren Abständen erhöht worden. Die Politik muss Möglichkeiten finden, die Eigenanteile effektiv zu reduzieren und zu begrenzen, ohne den Beitragssatz an­zuheben“ sagt Professor Heinz Rothgang. „Es liegt eine Vielzahl an Vorschlägen zur Begrenzung der Eigenanteile durch Veränderungen des Leistungsrechts und der Finanzierungsregeln inner­halb der bestehenden Sozialversicherung vor, die von der Politik aufgegriffen und geprüft werden müssen“, so der Pflegeökonom weiter.

 

Link zum BARMER-Pflegereport 2025.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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Tel.: +49 421 218-58557
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Podiumsdiskussion im Gesundheitspolitischen Kolloquium

Zum zweiten Mal lud das Gesundheitspolitische Kolloquium zu einer Podiumsdiskussion am 17. November 2025 in das Haus der Wissenschaft ein. Rund 50 Interessierte folgten der Einladung in den Olbers-Saal, um unter dem Titel „Die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung – eine erste Bilanz" über die drängendsten Fragen der deutschen Gesundheitspolitik zu diskutieren.

Auf dem Podium vertreten waren Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen, Michael-Niklas Rühe, Leiter der Landesvertretung Bremen und Bremerhaven der DAK, sowie Dr. Stefan Trapp, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Die Moderation übernahm Prof. Dr. Heinz Rothgang vom SOCIUM der Universität Bremen.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen drei zentrale Themenkomplexe: die ambulante Versorgung mit besonderem Fokus auf das Primärarztsystem und die Notfallreform, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe im Spannungsfeld zwischen Dequalifizierung und Akademisierung sowie die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Über die Themenblöcke hinweg waren sich die Expert:innen einig: Das Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen, die sich schon lange abgezeichnet haben. Um diese zu bewältigen und das System bereit für eine Zukunft zu machen, die von demographischem Wandel und Krisen wie dem Klimawandel geprägt sein wird, brauche es jetzt Mut zu grundlegenden Reformen. Das ernüchternde Fazit der Runde: Die notwendigen großen Würfe der Bundespolitik sind bisher allerdings nicht absehbar.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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Tel.: +49 421 218-58557
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Dr. Maren Emde
Unicom Gebäude
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Nachwuchswissenschaftlerin entwickelte „Digital Public Health Maturity Index“ in ihrer Dissertation

Dr. Laura Maaß (Abteilung „Gesundheit, Pflege, Alterssicherung“ SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen) wurde für ihre herausragende Dissertation im Feld der Sozialmedizin und Prävention mit dem Dissertationspreis der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) ausgezeichnet. Thematisch beschäftigte sie sich mit der Digitalisierung von Gesundheitssystemen sowie digitaler Gesundheitsversorgung und Präventionsangeboten (Digital Public Health).

In ihrer Dissertation entwickelte Laura Maaß den „Digital Public Health Maturity Index“, ein Instrument, mit dem erstmals gemessen werden kann, wie weit die Digitalisierung nationaler Gesundheitssysteme umgesetzt werden kann, bzw. bereits umgesetzt wird. Dabei erfasst der Index nicht nur technologische und rechtliche Aspekte, sondern auch soziale Dimensionen wie die Akzeptanz und das Vertrauen in der Bevölkerung sowie die Breite und Tiefe der eingesetzten digitalen Interventionen in Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung und Surveillance.

Für ihre Leistung erhielt die Nachwuchswissenschaftlerin im September den Dissertationspreis der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), mit dem jährlich eine herausragende Dissertation aus dem Feld ausgezeichnet wird. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro dotiert und enthält darüber hinaus eine einjährige, beitragsfreie Mitgliedschaft in der DGSMP sowie die Übernahme der Reisekosten zur nächsten Jahrestagung der Gesellschaft. In der Jury des Preises saßen Dr. Adrienne Alayli, Prof. Dr. Susanne Hartung, Dr. Janice Hegewald, Prof. Dr. Eike Quilling und Prof. Dr. Enno Swart.

„Ich bin sehr dankbar für diese Auszeichnung und die damit ausgedrückte Wertschätzung für meine Arbeit. Ich hoffe, mit meiner Dissertation einen innovativen Beitrag zur Gestaltung evidenzbasierter, gerechter und nachhaltiger Digitalstrategien in Sozialmedizin und Prävention zu leisten und so deren Kernaufgabe zu stärken: die Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit und sozialer Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft“, sagt Laura Maaß.

Ihre Dissertation kann kostenfrei über die Website der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen eingesehen werden: media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/8243


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Dr Public Health Laura Maaß
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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Studie zeigt positiven Effekt des bundesweiten Screening-Programms

Das vor 20 Jahren eingeführte Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren trägt deutlich zur Verringerung der Brustkrebssterblichkeit bei. Das ist das Ergebnis einer Studie, die unter Beteiligung des SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) durchgeführt und am 9. Juli 2025 bei einer Veranstaltung mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Berlin vorgestellt wurde. Unter den Frauen, die an dem Mammographie-Screening-Programm teilnahmen, gingen die Brustkrebstodesfälle demnach zwischen 20 und 30 Prozent zurück. Für die Untersuchung wurden Daten aus den Jahren 2009 bis 2018 ausgewertet.

Teilnahme senkt Sterberisiko

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Jede achte Frau in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Für 18.500 Frauen pro Jahr endet die Erkrankung tödlich. Ältere und nur eingeschränkt auf Deutschland übertragbare internationale Studien ließen bereits erwarten, dass sich mit einem Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren etwa 25 Prozent der Brustkrebstodesfälle vermeiden lassen.

Die vom Bundesamt für Strahlenschutz koordinierte und unter Leitung der Universität Münster zusammen mit dem Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen, dem Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS (BIPS) und dem SOCIUM durchgeführte Studie untersuchte für das deutsche Mammographie-Screening-Programm, wie stark es die Brustkrebssterblichkeit tatsächlich verringert. Die Ergebnisse bestätigen die internationalen Erkenntnisse: Von den Frauen, die am Mammographie-Screening-Programm teilnahmen, starben im Vergleich zu den Nicht-Teilnehmerinnen 20 bis 30 Prozent weniger an Brustkrebs. Es konnte also etwa jeder vierte Todesfall durch eine frühzeitige Diagnose vermieden werden. Mögliche Nachteile des Mammographie-Screenings, wie Überdiagnosen und das sehr geringe zusätzliche Krebsrisiko, das mit der Anwendung von Röntgenstrahlung bei der Untersuchung verbunden ist, waren nicht Gegenstand der Studie, sondern wurden bereits anderweitig bewertet.

Das Mammographie-Screening-Programm

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste systematische Krebsfrüherkennungsprogramm nach europäischen Qualitätsstandards in Deutschland und das größte Screening-Programm in Europa. Für Frauen von 50 bis 69 Jahren wurde es ab 2005 schrittweise eingeführt. Seit 2009 steht es flächendeckend zur Verfügung. Jedes Jahr nutzt etwa die Hälfte der eingeladenen Frauen das Programm. Im Juli 2024 wurde das Screening-Programm auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet.

Anspruchsberechtigte Frauen erhalten alle zwei Jahre eine schriftliche Einladung zur Mammographie. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, kann die Untersuchung in einer von 95 zertifizierten Screening-Einheiten durchführen lassen. Geschulte Fachkräfte, moderne Technik und eine Begutachtung der Röntgenbilder durch zwei spezialisierte, unabhängig voneinander urteilende Ärzt*innen sorgen dabei für besonders zuverlässige Ergebnisse.

Das Mammographie-Screening-Programm richtet sich an symptomfreie Frauen. Frauen mit Symptomen oder mit vorangegangener Brustkrebserkrankung erhalten die nötigen Untersuchungen im Rahmen der regulären Krankenversorgung.

Früherkennung mit Röntgenstrahlung nur mit Zulassung

An augenscheinlich gesunden, also symptomfreien Menschen sind Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nur dann erlaubt, wenn die Untersuchung durch das Bundesumweltministerium zugelassen wurde. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das mit der Untersuchung verbundene Strahlenrisiko deutlich übersteigt. Für ein Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren fiel diese Bewertung Anfang der 2000er Jahre positiv aus. Seit 2018 ist das Bundesamt für Strahlenschutz für die Nutzen-Risiko-Bewertung zuständig.

Über die Studie

Die Wissenschaftler*innen verfolgten zwei parallele Untersuchungsansätze: Im sogenannten kassenbasierten Ansatz wurden Abrechnungsdaten von vier gesetzlichen Krankenkassen durch das BIPS sowie die Daten der BARMER durch das SOCIUM ausgewertet. Dadurch konnten Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet in die Studie einbezogen werden. Im sogenannten bevölkerungsbasierten Ansatz analysierte die Universität Münster vollzählige Daten zu allen in Nordrhein-Westfalen lebenden Frauen, die im Untersuchungszeitraum Anspruch zur Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm hatten. Dafür wurden Informationen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen sowie des dortigen statistischen Landesamtes (IT.NRW) genutzt. Insgesamt zeigten die Ergebnisse beider Ansätze mit hoher Aussagekraft, dass die Brustkrebssterblichkeit durch das Screening um 20 bis 30 Prozent reduziert wird.

Die aus vier aufeinanderfolgenden Forschungsprojekten bestehende Studie wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz fachlich und administrativ koordiniert. Die eigentlichen Forschungsarbeiten führte die Universität Münster zusammen mit dem Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen, BIPS und SOCIUM durch.

Das Bundesumweltministerium, das Bundesgesundheitsministerium sowie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie trugen gemeinsam die Kosten von rund 10 Millionen Euro. Über die grundsätzlichen Inhalte des Forschungsprojektes entschied ein Steuerungsgremium, das von einem unabhängigen Wissenschaftlichen Beirat beraten wurde.

Der umfangreiche Ergebnisbericht (500 Seiten) mit detaillierter Darstellung der Methoden und Ergebnisse der Studie „Evaluation der Brustkrebsmortalität im deutschen Mammographie-Screening-Programm“ steht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System DORIS unter der URN https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2025062052653 zur Verfügung.

Link zur Machbarkeitsstudie

https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=447

Link zur Hauptstudie I

https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=588

Link zur Hauptstudie II

https://www.socium.uni-bremen.de/projekte/?proj=665

Link zum Generalunternehmer

https://www.medizin.uni-muenster.de/epi/forschung/projekte/zebra-msp/


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Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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Prof. Dr. Jonas Czwikla

Podiumsdiskussion im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums

Rund 100 Teilnehmer:innen besuchten die erste Podiumsdiskussion des Gesundheitspolitischen Kolloquiums am 21.05.2025 im Haus der Wissenschaft. Im Zentrum der Diskussion standen drängende Herausforderungen in der Pflege sowie notwendige politische Maßnahmen nach der Bundestagswahl. Organisiert wurde die Veranstaltung in Kooperation mit dem Alumni-Verein der Universität Bremen.

Auf dem Podium diskutierten Gäste aus Wissenschaft und Praxis: Judith Burgmeier (Mitgründerin des ambulanten Pflegedienstes vielfältig. GmbH), Jutta Dernedde (Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bremen), Reinhard Leopold (BIVA-Pflegeschutzbund, Selbsthilfe-Initiative "Heim-Mitwirkung" und „wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.“) sowie Prof. Dr. Heinz Rothgang (Gesundheits- und Pflegeökonom am SOCIUM). Moderiert wurde der Abend von Prof. Dr. Matthias Zündel (Integrierter Gesundheitscampus Bremen). Doch nicht nur das Podium zeichnete sich durch eine breite Expertise aus, auch unter den etwa 100 Gästen im Publikum befanden sich viele Personen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit dem Thema Pflege beschäftigen. So diskutierten unter anderem Pflegekräfte, Mitarbeitende von Krankenkassen, pflegende Angehörige sowie Studierende der Universität Bremen angeregt mit.

Personalmangel und Finanzierungsfragen als Herausforderungen für die neue Bundesregierung

Das viel diskutierte Problem des Personalmangels wurde auch an diesem Abend prominent diskutiert: Die Expert:innen machten dabei aber deutlich, dass nicht, wie häufig angenommen, die Bezahlung das Hauptproblem darstellt – diese hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Vielmehr sind es die immer schwierigeren Arbeitsbedingungen, die dazu führen, dass Pflegekräfte den Beruf verlassen. Unzureichende Personalschlüssel, unplanbare Arbeitszeiten und die daraus resultierende Dauerbelastung schaffen einen verhängnisvollen Kreislauf: Wegen Personalmangels steigt die Belastung, was noch mehr Pflegende zum Berufsausstieg bewegt. Auch die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland stellt keine Universallösung dar: für diese sind englischsprachige Länder oft attraktiver, auch die Eingliederung in das deutsche Gesundheitssystem gestaltet sich teils schwierig.

Auf die Pläne der neuen Bundesregierung im Bereich der Pflege angesprochen, musste Prof. Rothgang vor allem eine Leerstelle feststellen: „Im Koalitionsvertrag steht zum Thema Pflege nicht viel. Aber nur weil nichts drinsteht, heißt das nicht, dass auch nichts passieren wird“, äußerte er sich dennoch vorsichtig optimistisch. Neben dem Personalmangel diskutierten die Podiumsgäste auch die Finanzierung der Pflege als eine der drängenden Herausforderungen für die Politik. Insbesondere für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige stellen die seit Jahren stark steigenden Eigenanteile eine massive Belastung dar. Bei diesem Thema – wie auch in anderen Bereichen – waren sich die Podiumsgäste weitgehend darüber einig, dass es nicht an Reformkonzepten, sondern an deren Umsetzung mangelt.

Probleme gemeinsam anpacken – miteinander statt gegeneinander

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion lag auf Vertrauensproblemen zwischen den verschiedenen Akteur:innen im Pflegesystem. Die Podiumsteilnehmer:innen identifizierten – auch in der Diskussion mit dem Publikum –Vertrauensdefizite zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst, stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten als ein Hindernis für Verbesserungen. Diesen gelte es zu begegnen, um gemeinsam die Probleme in der Pflege anzupacken: nur miteinander statt gegeneinander könne man dies schaffen.

Das Gesundheitspolitische Kolloquium ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des SOCIUM - Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, dem Integrierten Gesundheitscampus Bremen und dem Wissenschaftsschwerpunkt „Health Sciences“. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie hier.

Eintragen auf den Verteiler für Informationen über zukünftige Veranstaltungen ist über folgende E-Mail-Adresse möglich: gpk.socium@uni-bremen.de

 

 

Umfassendes Konzept am 14.03.25 in Berlin vorgestellt

Über die Notwendigkeit einer Pflegereform herrscht weitgehend Einigkeit. Prof. Dr. Heinz Rothgang, Thomas Kalwitzki und Benedikt Preuß (alle SOCIUM, Universität Bremen) zeigen in einem neuen Konzept wie die Pflegeversicherung mit Hilfe einer Finanz- und Strukturreform umgestaltet werden kann. 

 

Im Auftrag der Initiative Pro-Pflegereform, die von über 120 Pflegeunternehmen und mehr als 60 Verbänden und Organisationen unterstützt wird, haben die Bremer Wissenschaftler ein Konzept für eine Alternative Ausgestaltung der Pflegeversicherung (AAPV) ausgearbeitet. Mit der Reform soll den drängendsten Problemen – der individuellen Lebensstandardsicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit, der gefährdeten Versorgungssicherheit durch verringerte Pflegekapazitäten und den Finanzierungsproblemen der Pflegeversicherung – begegnet werden. Die Autoren schlagen drei Reformschritte vor, dessen erster im Sinne eines Sofortprogramms bereits im Jahr 2026 greifen soll. Insgesamt kann die Neugestaltung des Systems im Jahr 2030 abgeschlossen werden.

Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen durch Sockel-Spitze-Tausch

Die erste Reformstufe soll vor allem die kontinuierlich steigenden Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen begrenzen. Notwendige Maßnahmen sind die Kostenübernahme für die medizinische Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung sowie die Finanzierung der Ausbildungskosten durch die Versichertengemeinschaft. Zentral für diese Reformstufe ist außerdem der von Prof. Rothgang und Thomas Kalwitzki in einem früheren Gutachten ausgearbeitete „Sockel-Spitze-Tausch“. Dieser dreht das System der Pflegeversicherung um: Während aktuell die Versicherungsleistungen begrenzt und die Eigenanteile der Pflegebedürftigen unbegrenzt sind, soll zukünftig ein stabiler Eigenanteilssockel für Pflegebedürftige entstehen und die Pflegeversicherung die unbegrenzte Kostenspitze tragen.

Pflegebedürftige in stationärer und ambulanter Versorgung sollen gleichgestellt werden

Mit der zweiten Reformstufe sollen bedarfsorientiert Leistungen auch im ambulanten Bereich ermöglicht und damit alle Pflegebedürftigen unabhängig davon, ob sie stationär oder in häuslicher Umgebung versorgt werden, gleichgestellt werden. Dies beinhaltet die Leistungen sowohl von professionellen Pflegediensten also auch für private und zivilgesellschaftliche Pflegeübernahme auszuweiten und dadurch die individuelle Ausgestaltung der Pflegesettings zu stärken. Maßnahmen dieser Stufe umfassen unter anderem die Weiterentwicklung des Pflegegelds zu einer Leistung für die Pflegenden, die Schaffung eines umfassenden Modul- und Leistungskatalogs für eine einheitliche Abrechnung sowie den oben beschriebene Sockel-Spitze-Tausch auch in der ambulanten Versorgung anzuwenden. Um die pflegerische Versorgung in der Zukunft zu sichern, beinhaltet diese Stufe außerdem eine Ausbildungsoffensive, mit Hilfe derer die Ausbildungskapazitäten verdoppelt werden sollen. So sollen bis Ende der 2030er Jahre rund 1 Million neue pflegerische Fach- und Assistenzkräfte ausgebildet werden.

Die letzte Reformstufe sieht eine sektorenfreie Versorgung vor, die innovative Wohn- und Pflegeformen sowie Laienpflege individuell und unabhängig vom Wohnort ermöglichen soll. Die zentrale Frage ist dann nicht mehr wo eine Pflegeleistung erbracht wird, sondern durch wen. Pflegebedürftige können ihre Wohnsettings dann frei wählen und finanzieren sie selbst, die Pflege kann sowohl von professionellen Pflegekräften als auch durch Laien, beispielsweise Angehörige, erfolgen.

Umfassende Refinanzierungsreform verhindert Beitragssteigerungen

Um den durch die Maßnahmen der zweiten und dritten Reformstufe entstehenden Ausgabensteigerungen zu begegnen, beinhalten diese auch eine umfassende Refinanzierungsreform, die die steigenden Ausgaben solidarisch verteilt und die eine Erhöhung des Beitragssatzes abmildert. Diese sieht Veränderungen in der Beitragsbemessung, einen Finanzausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung sowie einen Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung vor.

„In Bezug auf den aktuellen Zustand der Pflegeversicherung und den Reformbedarf besteht seltene Einigkeit. Mit unserem Konzept legen wir einen Vorschlag vor, wie das System sofort und umfassend umgestaltet werden kann. Damit kann die pflegerische Versorgung in Deutschland nicht nur gesichert, sondern auch gerechter finanziert werden“, sagt Prof. Rothgang.

Links und Downloads:

Gutachten

Link zur Pressemittelung der Initiative Pro-Pflegereform

Präsentation


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Thomas Kalwitzki
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58544
E-Mail: thomas.kalwitzki@uni-bremen.de

Benedikt Preuß
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 1
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58647
E-Mail: bpreuss@uni-bremen.de

Prof. Heinz Rothgang im "Health Briefing Bremen"

Im "Health Briefing Bremen" spricht Prof. Dr. Heinz Rothgang über die dringendsten Probleme in der Finanierung der Langzeitpflege, vor welchen Herausforderungen die neue Bundesregierung steht und inwiefern eine Pflegevollversicherung eine Lösung darstellen kann: https://www.youtube.com/watch?v=f6l8qcQ17RQ

Gutachten zu einer Pflegebürgervollversicherung veröffentlicht

Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen für die kommende Bundesregierung. Eine Lösung könnte eine Pflegebürgervollversicherung sein. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag des „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“.

 

Das doppelte Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung steht aktuell vor einem doppelten Finanzierungsproblem, führen die Autoren des Gutachtens, Prof. Dr. Heinz Rothgang und Dominik Domhoff (beide Universität Bremen), zu Beginn aus. Zum einen steigen die Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen, kontinuierlich. Mit dem ursprünglichen Anspruch der Pflegeversicherung, nämlich Armut durch Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, ist diese Entwicklung kaum noch vereinbar: immer mehr Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, um die Eigenanteile zahlen zu können.

Zum anderen weist die Finanzierung der Pflegeversicherung schon seit ihrer Einführung Probleme auf, deren Folgen immer sichtbarer werden. Die Ursache liegt vor allem in der Aufteilung der Pflegversicherung in die Soziale Pflegeversicherung (SPV) und Private Pflegeversicherung (PPV). Da die Alters-, Geschlechter- und Risikostruktur für Privatversicherte im Durchschnitt günstiger ist, fallen die Ausgaben der SPV pro versicherte Person doppelt so hoch aus wie die der PPV pro versicherte Person. Gleichzeitig besteht eine strukturelle Einnahmeschwäche der Pflegeversicherung. Diese ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass immer mehr einkommensstarke Versicherte mit „guten Risiken“ in die PPV wechseln, sondern liegt auch daran, dass lediglich Einkommen aus Arbeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Beitragsbemessung der SPV berücksichtigt wird. Steigt das Einkommen aus anderen Einkommensarten oder oberhalb der Bemessungsgrenze stärker, wächst die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen langsamer als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). So ist das BIP von 2000 bis 2023 um 95 % gestiegen, die beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied haben im selben Zeitraum dagegen nur um 51 % zugenommen.

 

Die doppelte Lösung: die Pflegebürgervollversicherung

Dieses doppelte Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung, so die Autoren, benötigt eine doppelte Lösung: Eine Kombination von Vollversicherung und Bürgerversicherung, die zu einer Pflegebürgervollversicherung wird. Eine alle Kosten abdeckende Vollversicherung kann eine effektive Begrenzung des Eigenanteils gewährleisten. Da sie aber auch die Ausgaben erhöhen und damit die bereits existierenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung verstärken würde, braucht es zudem eine Bürgerversicherung. Diese soll die gesamte Bevölkerung in die Sozialversicherung und alle Einkommensarten in die Beitragsbemessung einbeziehen. Eine solche Bürgerversicherung könnte eine Vollversicherung – das zeigen die Berechnungen die Autoren – ohne Beitragssteigerungen finanzieren.

„Der Reformvorschlag der Pflegebürgervollversicherung adressiert mit der Begrenzung der Eigenanteile einerseits das aktuell drängendste Problem der Pflegebedürftigen. Andererseits kann eine solche Versicherung Finanzierungsungerechtigkeiten beenden, die strukturelle Einnahmeschwäche der Pflegeversicherung beenden und so die Finanzierung des Systems nachhaltig stabilisieren“, kommentiert der Pflegeökonom Heinz Rothgang den Vorschlag.

 

Download: Gutachten Pflegebürgervollversicherung

Zur Pressemitteilung: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/weg-aus-pflege-krise-buergerversicherung-kann-kostenexplosion-stoppen/


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de