Portrait GG: Raphael Huenerfauth, photothek.netPortrait GG: Raphael Huenerfauth, photothek.net
Die Autorengruppe ergänzt die Ausführungen aus Thesenpapier 4 und 6.1 in Bezug auf die intensivmedizinische Versorgung

Die Autorengruppe Thesenpapiere hat, beginnend mit Thesenpapier 4 (30.08.2020) und Thesenpapier 6 (22.11.2020), in der 3. Ad hoc-Stellungnahme mit dem Titel „Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoViD-19 – zur intensivmedizinischen Versorgung in der SARS-2/CoViD-19-Epidemie“ vom 17.05.2021 einen analytischen Schwerpunkt gesetzt, diesen am 06.06.2021 mit: „Ergänzende Materialien Nr. 1 zur Bettenverfügbarkeit“, am 11.06.21: „Kurz-Stellungnahme der Autorengruppe zum Bericht des Bundesrechnungshofes […]“  und am 23.07.21 mit: „Ergänzende Materialien Nr. 2 zur 3. Ad hoc-Stellungnahme der Autorengruppe zur intensivmedizinischen Versorgung – Bettenverfügbarkeit auf Länderebene“ noch weiter vertieft und eine intensive öffentliche Diskussion in Gang gesetzt. Am 9. Juni 2021 hatte der Bundesrechnungshof den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Bericht nach §88 Absatz 2 BHO über die Prüfung ausgewählter Corona bedingter Ausgabepositionen des Einzelplans 15 und des Gesundheitsfonds (Abgabe von Schutzmasken an vulnerable Personengruppen, Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Aufbau von Intensivbettenkapazitäten)“ informiert, in dem die Kritik der Autorengruppe in weiten Teilen bestätigt wurde.

Inzwischen haben sich auch verschiedene Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband und das BMG des Themas angenommen. Die in den Medien andauernde Diskussion zeigt, wie groß der Bedarf an Aufklärung und Transparenz ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die Zahl der von den Krankenhäusern als betreibbar gemeldeten Intensivbetten als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gelten kann und auch künftig als Parameter für zu ergreifende Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung herangezogen werden sollte.


Kontakt:
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