Professor Heinz RothgangProfessor Heinz Rothgang
Stellungnahme von Heinz Rothgang für den Landtag von Schleswig-Holstein

Nachdem Hamburg es seinen Beamtinnen und Beamten ermöglich hat, eine pauschale Beihilfe für deren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, diskutieren weitere Länder die Einführung einer solchen Regel, darunter auch Schleswig-Holstein. Heinz Rothgang, Professor für Gesundheitsökonomie am SOCIUM, hat dazu für eine Expertenanhörung eine Stellungnahme verfasst.

Darin hebt Rothgang vier Aspekte besonders hervor: Eine solche Maßnahme vergrößert die Wahlmöglichkeit der Betroffenen. Sie stärkt ferner das Solidaritätsprinzip, weil es gesundheitlich bessere Risiken in die gesetzliche Krankversicherung zurückholt. Sie verringert darüber hinaus den Verwaltungsaufwand, da derzeit bei Beamten zwei Abrechnungen erstellt und bearbeitet werden müssen. Und sie spart langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte, weil die hohen Kosten im Alter dann voll von der Versicherung getragen werden.

Rothgang befürwortet daher den Gesetzesvorschlag, will ihn jedoch an zwei Bedingungen geknüpft sehen: Die Einführung muss auf Freiwilligkeit beruhen und die Entscheidung muss unwiderruflich sein, weil sonst in jungen Jahren die dann billigere Privatversicherung genutzt wird, um im Alter bei steigenden Kosten in die gesetzliche zu wechseln.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de