Das "Notbremsengesetz" ist verfassungsrechtlich und rechtspolitisch hochproblematisch. Es knüpft den Eintritt von z.T. gravierenden Grundrechtseingriffen unverhältnismäßig an einen politisch willkürlich gesetzten und zudem unsicheren "Schwellenwert", der als Steuerungswert untauglich und zudem durch die neuen Testungen beeinflussbar ist. Das Gesetz verkürzt den Rechtsschutz, reduziert ihn auf Normenkontrollklagen oder (begrenzt) auf Verfassungsbeschwerden. Der Verwaltungsrechtsweg wird so vollständig ausgeschlossen, der eigentlich für diese Grundrechtseingriffe den unverzichtbaren Rechtsschutz für den Bürger darstellt.
Link zur zweiten ad hoc Stellungnahme
Kontakt:
Prof. Dr. Gerd Glaeske (verstorben)
Prof. Dr. Philip Manow