Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen Verfahrens erfolgreich abgeschlossen

Ausreichendes und qualifiziertes Personal ist in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale um gute Pflegequalität zu erzielen. Dennoch war bisher weder bekannt, welche Personalmengen bedarfsnotwendig sind, noch welcher Mix aus Pflegefach- und -assistenzkräften zur fachgerechten Versorgung erforderlich ist.
 
Ein Forscherteam der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hat zur Klärung dieser Fragen im Jahre 2017 einen Entwicklungsauftrag der deutschen Pflegeselbstverwaltung erhalten. Das praktische Ziel war es, ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Bemessung von Pflegepersonal wissenschaftlich fundiert zu entwickeln. 
 
Am 23.09.2020 ist die Abnahme und Veröffentlichung des Abschlussberichts erfolgt. Das Projekt ist damit abgeschlossen und das Personalbemessungsinstrument bereit für eine gestufte Einführung. Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Dabei werden hierzu weit überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von 1 oder 2 Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein.
 

Ein erster Einführungsschritt mit dem das Personalbemessungsverfahren in die Pflegeversicherung übernommen wird, ist bereits im Gesetzgebungsverfahren. So sollen mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz zum 1.1.2021 bis zu 20.000 zusätzliche Pflegeassistenzkraftstellen besetzt werden können.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de