Heinz Rothgang als Sachverständiger bei Anhörung im Deutschen Bundestag

Am 9.9.20 wurden im Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutiert. Die Anträge fordern im Kontext der Coronavirus-Pandemie, Pflegekräfte im stationären und ambulanten Sektor wertzuschätzen und zu entlasten - und dies auch über die akute Pandemiesituation hinaus aufrecht zu erhalten.

Link zur Anhörung im Deutschen Bundestag
 
Professor Heinz Rothgang wurde als Sachverständiger zu diesen Anträgen gehört. Er betont in seiner Stellungnahme , dass aktuelle Arbeiten sowohl im stationären Sektor als auch bei den informellen Pflegepersonen in häuslichen Pflegesituationen  zeigen, dass die ohnehin hohen Belastungen der Pflegetätigkeit aktuell verstärkt wurden. Als geeignete dauerhafte Entlastungen ist die Stärkung der professionellen Pflegepersonen durch bessere Entlohnung und höhere Personalschlüssel anzustreben. Für informelle Pflegepersonen ist langfristig eine Entlastung durch eine ordnungsrechtliche Flexibilisierung erforderlich, durch die strukturelle Überforderungen in gemischten Pflegearrangements vermieden werden können.



Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de