Ausschuss für Arbeit und Soziales führt Anhörung zur Grundrente durch

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 25. Mai eine Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Grundrentengesetzes durchgeführt. Mit diesem Gesetz soll ein Rentenzuschlag als Grundrente bei langjähriger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen eingeführt werden. Diesen Rentenzuschlag erhalten Personen mit 33 beziehungsweise 35 Jahren Rentenzeiten, wenn sie niedrige Lohneinkommen hatten. Der Zuschlag wird zudem nur ausgezahlt, wenn die grundrentenberechtigte Person (zusammen mit Ehepartner*in) nicht andere Einkommen über eine bestimmte Höhe hinaus beziehen.

Als Einzelsachverständiger wurde auch Prof. Frank Nullmeier eingeladen. In seiner schriftlichen Stellungnahme hat er insbesondere die Regelungen zur Einkommensanrechnung als Methode zur Messung des Grundrentenbedarfes deutlich kritisiert: Gerade im Moment der Entstehung eines Bedarfes, nämlich im Übergang von der Erwerbstätigkeit zum Rentenbezug, verfehle eine Einkommensanrechnung, die sich auf eine Einkommensteuerveranlagung von vor zwei Jahren bezieht, ihr Ziel, den Bedarf zu bestimmen.

Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier


Kontakt:
Prof. Dr. Frank Nullmeier
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 7
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58576
E-Mail: frank.nullmeier@uni-bremen.de