Autorenteam des SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen erstellt Pflegereport 2019 im Auftrag der BARMER

Heute wurde im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz der diesjährige BARMER Pflegereport vorgestellt. Darin wurden insbesondere die neuen Wohn- und Pflegeformen analysiert. Zudem wurde ein Rückblick auf 25 Jahre Pflegeversicherung vorgenommen. Die Autoren Professor Dr. Heinz Rothgang und Dr. Rolf Müller liefern weiterhin vertiefende Untersuchungen zu Fallzahlen, Inzidenzen, Prävalenzen und Pflegeverläufen. Wesentliche Datengrundlagen sind die Pflegestatistik 2017 und die Routinedaten der BARMER.

Finanzielle Anreizstruktur für die Schaffung neuer Wohn- und Pflegeformen
Die maximalen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung für Langzeitpflege liegen bei ambulanter Versorgung rund doppelt so hoch wie bei stationärer Versorgung. Dies ist darin begründet, dass - anders als in der stationären Versorgung - in der ambulanten Versorgung zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und Betreuungsleistungen noch Tages- und Nachtpflege, Leistungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, Wohngruppenzuschläge, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Hinzu kommt noch die Erstattung der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkasse, die in der vollstationären Versorgung prinzipiell schon im Pflegesatz enthalten ist, aber in der ambulanten Versorgung separat abgerechnet wird. Hieraus resultieren Anreize für Leistungsanbieter, Pflege ambulant statt stationär anzubieten.

Organisatorische Anreizstrukturen für die Schaffung neuer Wohn- und Pflegeformen
Zudem ist die Versorgung in Pflege-Wohngemeinschaften in deutlich geringerem Maße als die Versorgung im Pflegeheim durch das Heimgesetz oder entsprechendes Landesrecht reguliert. Kontrollen, Meldepflichten, Personalvorgaben, Qualitätssicherung oder räumliche Anforderungen sind weitaus weniger verlangt. Versorgung in betreutem Wohnen ist fast gar nicht reguliert.

Beträchtliches Ausmaß an neuen Wohn- und Pflegeformen
Beide Anreize haben Wirkung gezeigt: Derzeit ist auf Grundlage verschiedener Studien bei steigender Tendenz von bis zu 8.000 betreuten Wohnanlagen mit etwa 150.000 Pflegebedürftigen und rund 4.000 Pflege-Wohngemeinschaften mit etwa 31.000 Pflegebedürftigen auszugehen, von denen nach Hochrechnungen der BARMER-Daten 20.400 auch den Wohngruppenzuschlag der Pflegeversicherung nutzen.

Finanzielle Konsequenzen aus den neuen Wohn- und Pflegeformen
Obwohl in den neuen Wohn- und Pflegeformen die maximalen Leistungssummen nicht gänzlich genutzt werden, liegen die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungssummen in der Regel oberhalb der Leistungssummen, die in der stationären Versorgung genutzt werden. In der Summe resultieren daraus im Jahr 2018 in betreutem Wohnen Mehrausgaben von 215 Millionen Euro gegenüber der vollstationären Versorgung. Für die geschätzten 20.400 Bewohner von Pflege-Wohngemeinschaften, die den Wohngruppenzuschlag der Pflegeversicherung nutzen, ergeben sich im Vergleich zur Versorgung im Pflegeheim Mehrausgaben von 184 Millionen Euro im Jahr 2018.

Keine bessere Pflegequalität in den neuen Wohn- und Pflegeformen
Hinsichtlich der pflegerelevanten Outcomes in betreutem Wohnen und in den Pflege-Wohngemeinschaften wurden in bisherigen Studien kaum signifikante Effekte gefunden. In der Summe zeigen sich positive Effekte auf Bewohnerebene eher in umfassenden Konstrukten wie Lebensqualität.
Mit den BARMER-Daten sind die Pflegebedürftigen in betreutem Wohnen und in Pflege-Wohngemeinschaften mit den Pflegebedürftigen im Pflegeheim anhand von fünf Qualitätsindikatoren verglichen worden. Bei den Bewohnern in betreutem Wohnen und in den Pflege-Wohngemeinschaften sind Arztkontakte seltener und auch die Verordnungen von Antipsychotika. In betreutem Wohnen werden aber mehr Neudiagnosen von Dekubitus und mehr ambulant-sensitive Krankenhausfälle (Krankenhausfälle mit Entlassungsdiagnosen, bei denen unterstellt wird, dass sie oftmals vermieden werden könnten, wenn eine angemessene ambulante Versorgung stattgefunden hätte) festgestellt.
Eine höhere Leistungssumme ist somit nicht mit einer besseren Pflegequalität verbunden. Entsprechende Versorgungsangebote sind daher kritisch zu sehen.

Download:
BARMER Pflegereport 2019
Statement von Prof. Rothgang anlässlich der Pressekonferenz
Folienvortrag von Prof. Rothgang anlässlich der Pressekonferenz


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Dr. rer. pol. Rolf Müller
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58554
E-Mail: rmint@uni-bremen.de