Dr. Ruth Abramowski als Sachverständige bei Anhörung im Deutschen Bundestag

Am Montag, den 15. März 2021 wurde das Vorhaben der Bundesregierung, für die Erhebung statistischer Daten zur Zeitverwendung eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diskutiert.

Ruth Abramowski vom SOCIUM Forschungszentrum für Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen wurde als Sachverständige zur Anhörung eingeladen. In ihrer Stellungnahme betont sie, dass die Zeitverwendungserhebung nicht nur relevante Erkenntnisse über zeitliche Gestaltungsspielräume und Arbeitsbelastungen liefert, sondern auch eine äußerst zentrale Datenbasis für die Messung des Wohlstandes von Bevölkerungen ist. Lücken weist der Gesetzesentwurf jedoch aus ihrer Sicht insbesondere bezüglich der Erhebungsmerkmale auf (§ 6 Absatz 1).

Mental Load und Auslagerung von Care-Arbeit präzisieren

Für die Erfassung des gesellschaftlichen Wohlbefindens sei eine Präzisierung der unbezahlten Care-Arbeit einschließlich des „Mental Loads“ notwendig, so Ruth Abramowski. Alle organisatorischen Tätigkeiten, die zu kognitiven Stresssituationen führen können, seien en détail und explizit als weiteres eigenständiges Erhebungsmerkmal zu erfassen und in den Gesetzesentwurf in § 6 Absatz 1 zu integrieren.

Mit Verweis auf mehr als 500.000 informell und überwiegend schwarz beschäftigte Pflegemigrantinnen in Deutschland, die in keiner amtlichen Statistik auftauchen, sollte vornehmlich auch die Auslagerung von Care-Arbeit präziser erhoben werden.

Weitere Kritikpunkte der Stellungnahme sind, dass Kinder nicht als undurchsichtige Sammelkategorie erfasst werden sollten, sondern eine Erhebung von leiblichen Kindern, Stiefkindern, Adoptiv- und Pflegekindern empfehlenswert sei. Eine detailliertere Informationsgrundlage wäre auch in Bezug auf nicht im Haushalt lebende Kinder und im Hinblick auf das Arbeiten im Homeoffice wünschenswert. Ferner sei zu prüfen, inwieweit für Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Medien, Zeitverwendung und Zweck der Mediennutzung eine umfassendere Datengrundlage geschaffen werden könnte.

Kürzere Erhebungsintervalle und Paneldatenstruktur

Die zehnjährigen Erhebungsintervalle (§ 5 Absatz 1) würden es erschweren, gesellschaftliche Entwicklungsdynamiken adäquat darzustellen, weshalb sich Ruth Abramowski für wiederholte Erhebungen in einem fünfjährigen Abstand und für eine Paneldatenstruktur ausspricht. Paneldaten bieten den Vorteil, kausale Mechanismen (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge) besser erfassen zu können als Querschnittsdaten und sind darüber hinaus in Bezug auf die inhaltliche Lebensverlaufsperspektive auf Verwirklichungschancen (vgl. Zweiter Gleichstellungsbericht) relevant. Im Fall von Paneldaten werden die gleichen Individuen zu mehreren Messzeitpunkten befragt, wodurch biographische Veränderungen im Lebensverlauf statistisch abgebildet werden.


Kontakt:
Dr. Ruth Abramowski
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58550
E-Mail: ruth.abramowski@uni-bremen.de