Expertise von Prof. Heinz Rothgang zeigt Effekte der für 2021 geplanten PflegereformDie Pflegeversicherung wurde vor 25 Jahren eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. Dies gelingt im Zeitverlauf zunehmend schlechter, so dass ein Großteil der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen durch ihre Eigenanteile finanziell überfordert ist und auf Vermögensverzehr und Sozialhilfe angewiesen ist. Diese Fehlentwicklung hat zu einer aktiven Diskussion um die Notwendigkeit systematischer Änderungen der Pflege¬versicherung geführt, die am 4. November 2020 in ein Eck¬punktepapier des Bundesgesundheitsministeriums gemündet sind. Es wurde angekündigt, die Finanzierung der stationären Pflege mit drei Reformelementen zu erneuern: Erstens sollen die Eigenanteile für pflege¬bedingte Kosten und Aus¬bil¬dungskosten in der Höhe und zweitens auch in der Zahlungsdauer begrenzt werden und drittens soll eine Teilübernahme der bisher privat aufzubringenden Investitionskosten durch die Länder erfolgen. Mehr lesen ...