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Senatorin Anja Stahmann begrüßt die Projektteilnehmenden im Bremer Rathaus

Zum Auftakt des auf neun Jahre angelegten Projekts TCALL (Transfercluster Akademischer Lehrpflegeeinrichtungen in der Langezeitpflege) hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am Montag den 03.04.2023 im Rathaus Projektpartner:innen aus Wissenschaft und Praxis sowie weitere Akteure aus dem Bereich Pflege und Politik im Rathaus willkommen geheißen. Das Projekt initiiert durch die Entwicklung akademischer Lehrpflegeeinrichtungen in drei Modelleinrichtungen in Bremen den Aufbau neuer Innovations- und Transferstrukturen in der Langzeitpflege. Perspektivisch zielt das Projekt auf die Dissemination dieser Strukturen, in denen sowohl technische und digitale als auch strukturelle und prozesssteuernde Innovationen getestet, evaluiert und implementiert werden können, ins Land Bremen und ins gesamte Bundesgebiet ab.

Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit insgesamt 16 Mio. Euro gefördert und von Prof. Heinz Rothgang (Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung des SOCIUM - Universität Bremen) koordiniert. Im Projekt wird die Expertise unterschiedlicher Akteure im Pflegesektor des Landes Bremens vereint. Neben dem SOCIUM sind als wissenschaftliche Projektpartner:innen Prof. Karin Wolf-Ostermann und Prof. Ingrid Darmann-Finck aus dem Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) sowie Prof. Karsten Wolf aus dem Zentrum für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung (ZeMKI) von der Universität Bremen und Prof. Claudia Stolle, Zentrum für Pflegeforschung und Beratung von der Hochschule Bremen beteiligt. Weitere Projektpartner sind Prof. Matthias Zündel vom Integrierten Gesundheitscampus Bremen (IGB), das Bremer Zentrum für Pflegebildung sowie als Praxispartner das Johanniterhaus Bremen und zwei Einrichtungen des Caritasverbands Bremen.

Die Auftaktveranstaltung hat alle beteiligten Projektpartner sowie weitere Akteure des Pflegesektors und der Politik und insbesondere die Mitarbeitenden aus den beteiligten Pflegeeinrichtungen zusammengebracht. Bei der Auftaktveranstaltung wurden die Redebeiträge von Anja Stahmann (Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport), Tim Cordßen-Ryglewski (Staatsrat bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen), Prof. Maren Petersen (Konrektorin für Lehre und Studium an der Universität Bremen), Dr. Sabina Schoefer (Konrektorin für Digitalisierung an der Hochschule) und Prof. Heinz Rothgang (Hochschullehrer an der Universität Bremen und Projektkoordinator) mit interaktiven Elemente sowie einem informellen Zusammenkommen abgerundet.

Unter folgenden Links finden Sie weitere Beiträge zu dieser Veranstaltung:

https://gesundheitscampusbremen.de/presse/auftaktveranstaltung-projekt-tcall/
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/forschung-bremen-pflege-100.html
https://www.sat1regional.de/pflege-der-zukunft-erste-akademische-lehrpflegeeinrichtung-in-bremen-eroeffnet/
https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/bremen-forschungsprojekt-soll-altenpflege-verbessern-doc7pm6vvta65s6s9tf34n


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Arbeitsgruppe von Professor Rothgang im SOCIUM ist Projektpartner im Leuchtturmprojekt „Pflege 2030“

Mit der Auftaktveranstaltung wurde am 19. Dezember 2022 ein Modellprojekt für die Pflege der Zukunft gestartet, in dem das SOCIUM und das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen mit der Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern sowie der Korian Deutschland GmbH zusammenarbeiten.

Das Modellprojekt verfügt über ein Budget von rund 7 Mio. Euro, die zur Hälfte vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt werden. Korian Deutschland übernimmt nicht nur die Kosten für den notwendigen Heimumbau im Umfang von 2,5 Mio. Euro, sondern auch die Kosten für einen Ausbau der Pflegepersonalausstattung von rund 1 Mio. Euro für drei Jahre. Damit wird es möglich, die Ergebnissen des Projekts zur Entwicklung des neuen Personalbemessungsverfahrens, das von 2017 bis 2020 an der Universität Bremen durchgeführt wurde, umzusetzen und zu erproben.

Klaus Holetschek, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege, startete das Projekt vor Ort feierlich: „Die Verbesserung der Pflege ist eines der zentralen Zukunftsthemen. Dazu gehören sowohl eine würdevolle Betreuung für pflegebedürftige Menschen als auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf. Wir müssen jetzt die Weichen für eine umfassende und menschenfreundliche Pflege von morgen stellen. Für uns als Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist das Projekt ‚Pflege 2030‘ somit zukunftsweisend. Ich erhoffe mir nachhaltige Erkenntnisse für eine langfristige Verbesserung der stationären Pflege in Bayern und darüber hinaus.“

Elisabeth Scharfenberg, Vorständin der Korian Stiftung, ergänzte: „Wir als Korian Stiftung freuen uns sehr über den Start von ‚Pflege 2030‘ in der Korian-Einrichtung in Karlsfeld. In den nächsten drei Jahren kann, gestützt durch wissenschaftliche Begleitung, ein modernisiertes Pflegekonzept umgesetzt werden, das nachhaltig den Berufsalltag der Pflegenden entlastet, diese in ihren Routinen unterstützt und damit auch den Pflegebedürftigen zugutekommt.“

Während der dreijährigen Projektlaufzeit wird in der Pflegeeinrichtung in Karlsfeld eine quantitativ und qualitativ bedarfsorientierte und digitalisierte Pflege implementiert und im Echtbetrieb erprobt. Ausgehend von einem entsprechenden Personalmix mit deutlich mehr Pflegeassistenzkräften wird die Modernisierung der Einrichtung durch digitale Pflegetechnik (wie beispielsweise Sensoren, Künstliche Intelligenz, Service Roboter oder datengestützte Prozesssteuerung) und eine innovative Personaleinsatzplanung erprobt und evaluiert. „So können bedarfsgerechte und kompetenzorientierte digital unterstützte Abläufe im Pflegealltag entstehen, die gleichermaßen die Lebensqualität der Pflegeheimbewohner:innen und die Arbeitszufriedenheit der Pflegefachkräfte verbessern“, betont Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen.

„Die Entwicklung, Implementierung und Integration neuer Prozesse und ‚Smarter‘ Technologien zur Entlastung der Pflegekräfte stellen gleichermaßen hohe Herausforderungen an die Entwickler:innen und an die Nutzenden“, unterstreicht Privatdozent Dr. Thomas Wittenberg vom Fraunhofer IIS. Zur Identifikation und Evaluierung geeigneter Technologien (wie zum Beispiel intelligenter Betten, Datenbrillen, Spracherkennung oder robotischer Systeme zur Arbeitserleichterung in der Pflege) werden Forscher:innen des Fraunhofer IIS in Erlangen ihre Expertise in das Projekt mit einbringen. Sie werden zusammen mit den Pflegekräften neue Verfahren zur Erkennung, Analyse und Interpretation von „Stress-Points“ in Pflegeprozessen mittels tragbarer Sensoren – sogenannter „Wearables“ – erarbeiten und die Lösungsansätze in der Praxis umsetzen.

Angesichts des großen Reformbedarfs in der stationären Langzeitpflege soll die Einrichtung in Karlsfeld als Best-Practice-Modell für kompetenzorientierte Pflege in einer digitalisierten Einrichtung dienen und wertvolle, übertragbare Erkenntnisse für Bayern, aber auch ganz Deutschland liefern. Ziel ist es, das gesamte Projekt in Bezug auf die Pflegequalität umfassend zu evaluieren und modulare Handreichungen zu erstellen, die andere Einrichtungen als Blaupause für eine entsprechende Umsetzung verwenden können.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Autorenteam des SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen erstellt Pflegereport 2022 im Auftrag der BARMER

Am 29.11.2022 wurde in Berlin der diesjährige BARMER Pflegereport vorgestellt. Neben einer Bewertung der Pflegepolitik des letzten Jahres und einem allgemeinen Berichtsteil analysiert der diesjährige Pflegereport in seinem Schwerpunktkapitel die Auswirkungen von COVID-19 auf den Heimsektor. Dabei werden sowohl die Effekte auf die Heimbewohnerinnen und -bewohner als auch auf die Pflegeheime selbst und – vermittelt über die finanziellen Effekte – die Pflegeversicherung untersucht.

Ankündigungen des Koalitionsvertrags wurden bislang noch nicht umgesetzt

Vor gut einem Jahr wurde der Koalitionsvertrag abgeschlossen, der eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Langzeitpflege vorsieht. Tatsächlich ist noch keine dieser Maßnahmen umgesetzt worden. Da es sich bei diesen im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben um dringende Weiterentwicklungsbedarfe handelt, kann nur gehofft werden, dass deren Umsetzung im nächsten Jahr schnellsten begonnen wird. Ansonsten wird die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode für die notwendige große Pflegereform nicht mehr ausreichen.

Hauptleidtragende der Pandemie sind die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen

Pflegeheimbewohnende sind direkt und indirekt von der Pandemie betroffen.

Um eine Ausbreitung der Infektion zu begrenzen, haben Pflegeheime in der ersten Welle drastische Kontaktsperren für Besucher, Ehrenamtliche, aber teilweise auch Ärzte, Therapeuten, Fußpflege durchgesetzt, die nicht nur zu einer eingeschränkten medizinischen Versorgung geführt, sondern nicht zuletzt durch Einsamkeitserleben insbesondere negative Effekte auf die psychische Gesundheit der Heimbewohnenden gehabt haben.

Trotz der Kontaktsperren war der Anteil der an COVID-19 Erkrankten in der ersten und zweiten Welle bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern nach Hochrechnungen mit den BARMER-Daten 7-8-mal so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Da es sich bei den Heimbewohnenden zudem um vulnerable Gruppen handelt, hat dies dazu geführt, dass mehr als die Hälfte der in der ersten und zweiten Welle mit COVID-19 Verstorbenen Heimbewohnende waren. Bezogen auf die Jahre 2020 und 2021 liegt der kumulierte Anteil der Heimbewohnenden an den mit COVID-19 Gestorbenen bei 45 %, der Anteil aller Pflegebedürftigen bei 75 %. Die Todesfälle mit COVID-19 haben zu einer entsprechenden Übersterblichkeit geführt. Im Vergleich zu den Jahre 2017 bis 2019 zeigt sich unter den Heimbewohnenden eine Übersterblichkeit von mehr als 150.000 Personen.

Auch am Ende des Betrachtungszeitraums ist die Betroffenheit der Heimbewohnenden immer noch sehr hoch. Vorbereitungen auf neue Varianten des Virus und auf weitere Wellen sind daher angezeigt. Um die negativen indirekten Effekte zu verhindern, sollte dabei aber soweit wie möglich auf Maßnahmen zur Kontaktreduktion verzichtet werden.

Auch Pflegekräfte im Pflegeheim sind in besonderem Maße betroffen

Die Kontaktsperren im Pflegeheim, die notwendigen Hygienemaßnahmen, einschließlich der Verpflichtung für das Personal, Masken zu tragen, sowie der pandemiebedingte Personalausfall haben die Arbeit der Pflegekräfte sehr erschwert. Emotionsarbeit, die sonst von Angehörigen geleistet wurde, musste unter erschwerten Bedingungen übernommen werden. Da Schutzausrüstungen zunächst nicht ausreichend zur Verfügung standen und das Personal im Pflegeheim aufgrund der körpernahen Arbeit nur eingeschränkt Abstand halten kann, war auch das Pflegepersonal im Pflegeheim besonders von der Pandemie betroffen.

Entsprechend lagen die Arbeitsunfähigkeitsquoten für Pflegekräfte im Pflegeheim in den beiden ersten Wellen etwa fünfmal so hoch wie bei den sonstigen Beschäftigten in sonstigen Wirtschaftszweigen. In der dritten und vierten Welle haben sich die AU-Quoten dann allerdings wieder angeglichen.

Um für weitere Covid-19-Wellen und weitere Pandemien gewappnet zu sein, ist es entscheidend die Zahl der Beschäftigten – im Sinne des neuen Personalbemessungsverfahrens – zügig zu erhöhen. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Abwärtsspirale aus Überforderung der Mitarbeitenden und erhöhten Arbeitsunfähigkeitszeiten entsteht.

Nach starken Einbrüchen in den ersten beiden Wellen normalisiert sich die Inanspruchnahme formeller Pflegeleistungen wieder

Pflegebedürftige und deren Angehörigen haben in den beiden ersten Wellen aus Angst vor einer Infektion zum Teil auf die Nutzung formellen Pflegeleistungen verzichtet. Zudem mussten Einrichtungen ihr Angebot insbesondere aufgrund von Personalmangel zum Teil zurückfahren. Starke Einbrüche von rund 50 % gab es in der ersten Welle bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege. In der vollstationären Dauerpflege zeigten sich Effekte vor allem in einem verringerten Wechsel von häuslicher in stationäre Pflege, der in der ersten Welle um rund 40 % zurückgegangen ist. Da Heimbewohnende in der Regel keine Möglichkeit zur Rückkehr in eigene Häuslichkeit haben, war der Effekt für den Bestand der Heimbewohnenden entsprechend geringer.

Die Möglichkeit der Impfung dürfte entscheidend dazu beigetragen haben, dass sich die Zahl der Neueinzüge in vollstationäre Pflegeeinrichtungen und die Nutzung teilstationärer Pflege im Sommer 2021 wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht hat. Allerdings deutet die rückläufige Nutzung zum Dezember 2021 darauf hin, dass neue Wellen wieder zu verringerter Inanspruchnahme führen können.

Die Sozialversicherung wird erneut zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben missbraucht

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die pandemiebedingten Zusatzkosten der Pflegeversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren. Tatsächlich stehen den bis zum Ende des 1. Quartals 2022 aufgelaufenen Zusatzkosten von 9,2 Milliarden Euro für den Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen, die von der Testverordnung vorgegebenen PoC-Antigen-Tests und die Corona-Pflegeprämie bis zum Jahresende 2022 lediglich steuerfinanzierte Bundeszuschüsse in Höhe von 4,0 Milliarden Euro gegenüber. Ein Betrag von 5,2 Milliarden Euro verbleibt damit bei der Pflegeversicherung. Dabei sind die coronabedingten Mehrausgaben des 2. bis 4. Quartals 2022 noch gar nicht berücksichtigt. Die Ankündigung des Koalitionsvertrags wird somit bislang nicht eingehalten. Vielmehr werden erneut gesamtgesellschaftliche Aufgaben beitragsfinanziert.

Aufgrund weiterer Finanzrisiken ist eine Finanzreform bereits Anfang des Jahres unvermeidlich. Es ist zu wünschen, dass im Rahmen dieser Reform auf die Verpflichtung zur Rückzahlung der genannten Kredite verzichtet wird und die coronabedingten Kosten vollständig steuerfinanziert werden – wie im Koalitionsvertrag angekündigt.

Download:

BARMER Pflegereport 2022

Statement von Prof. Rothgang anlässlich der Pressekonferenz

Folienvortrag von Prof. Rothgang anlässlich der Pressekonferenz


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Dr. rer. pol. Rolf Müller
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58554
E-Mail: rmint@uni-bremen.de

Heinz Rothgang koordiniert 16 Mio. Euro umfassende Transferinitiative für Bremen

Im Krankenhausbereich gehören sie seit langem zum Standard: akademische Lehrkrankenhäuser, die gemeinsam mit Universitätskliniken wesentlich dazu beitragen, Innovationen und Forschungsergebnisse möglichst schnell in die alltätliche Versorgungspraxis zu bringen. Für die Langzeitpflege gibt es so etwas jedoch nicht – noch nicht. Denn das soll sich mit T!CALL, dem Transfercluster Akademischer Lehrpflegeeinrichtungen in der Langzeitpflege, ändern. T!CALL wird in Bremen Strukturen aufbauen, in denen technische, insbesondere digitale, ebenso wie organisatorische Innovationen und Maßnahmen der Personalentwicklung im Normalbetrieb evaluiert und – bei positiver Evaluation – in den Versorgungsalltag implementiert werden. Dabei sind Aus-, Fort- und Weiterbildung ein entscheidender Transfermechanismus. Das Projekt sorgt also für eine systematische Verschränkung von Forschung, Lehre und Versorgung in einem eigens dafür gestalteten Transferraum. Aus dieser Keimzelle werden positiv erprobte Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen mit Pflegebedarf und zur Aufwertung des ganzen Berufsfeldes Altenpflege in die Fläche gebracht.

T!CALL gehört zu bundesweit zwölf Projekten, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seinem Programm „T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“ finanziert. Es hat sich in einem kompetitiven Wettbewerb mit insgesamt 115 Antragstellern erfolgreich durchgesetzt.

Das auf neun Jahre angelegte und mit insgesamt 16 Mio. Euro geförderte Vorhaben wird koordiniert von Prof. Dr. Heinz Rothgang, Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung des SOCIUM, und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen sowie dem Zentrum für Pflegeforschung und Beratung der Hochschule Bremen auf wissenschaftlicher Seite durchgeführt. Die akademische Lehrpflegeeinrichtungen werden aus dem Johanniterhaus Bremen und Einrichtungen des Caritasverband Bremen entstehen, die als initiale Praxispartner das Rückgrat der Initiative bilden. Als weitere initiale Partner sind die das Bremer Zentrum für Pflegebildung und der Integrierte Gesundheitscampus Bremen beteiligt. Die Einbindung weiterer Partner ist vorgesehen. Breite Unterstützung findet das Vorhaben auch seitens der Bremer Politik, allen voran der Senatorin für Soziales, Jungend, Integration und Sport, die zugesagt hat, über das bisherigen Ordnungsrecht hinausgehende Innovationen unter Rückgriff auf die Öffnungsklausel des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes weitgehend zu unterstützen und der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Das Land Bremen fördert das Forschungscluster bis zum 31.12.2025

Es handelt sich dabei um ein Verbundprojekt des Wissenschaftsschwerpunkts Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen mit der Hochschule Bremen und der Apollon-Hochschule Bremen, in dessen Rahmen sechs Qualifizierungsstellen eingerichtet und gemeinsam von den Professor:innen der verschiedenen Bremer Hochschulen betreut werden. Das SOCIUM ist durch Prof. Dr. Heinz Rothgang vertreten.

Übergreifendes Ziel des Cluster ist es, lokal einen Beitrag Umsetzung der Ziele des Rahmenkonzept der „gesunden Stadt“ in Europa (WHO European Healthy Cities Network) zu ermöglichen. Mit diesem Rahmenkonzept liegt eine internationale Vision vor, die auf die Reduktion gesundheitlicher Ungleichheiten, guter Governance und die Berücksichtigung von Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung in allen Sektoren abzielt. Zentral hierfür ist die Etablierung einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit für eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklung. Ebenso zentral hierfür ist die Schaffung eines leistungsfähigen Versorgungssystems, in dem die verschiedenen Gesundheitsberufe integriert und auf Augenhöhe zusammenarbeiten.

Das Forschungcluster wird in seiner Laufzeit – unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten Bremens und seiner gesundheitswissenschaftlichen Stärken – die aktuellen Gegebenheiten untersuchen, partizipativ und kollaborativ Vorschläge erarbeiten und ein Konzept für die nachhaltige Förderung und Umsetzung von Strukturen der integrierten Gesundheitsversorgung in Bremen vorlegen. Die praktische Bearbeitung ist sechs Qualifizierungsprojekten organisiert, die bis zum 19.4.22 ausgeschrieben sind (Stellenausschreibungen Universität Bremen)

In einem Post-Doktorand:in-Projektist die koordinierende Funktion für das Forschungscluster und die Ergebnisintegration aus allen Projekten verbunden. Es wird ein Konzept für ein integriertes kleinräumiges Monitoring mit Verbindung der Bereiche Gesundheit, Soziales und Umwelt entwickelt und mit Bremischen Daten zur Entscheidungsunterstützung in der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige, klimagerechte und gesundheitsfördernde Stadtentwicklung erprobt.

Fünf Promotionsprojekte bearbeiten die nachfolgenden spezifischen Einzelaspekte:

  • Untersuchung der förderlichen Bedingungen des Einsatzes digitaler Technologien zur Verbesserung sozialer Interaktion und Teilhabe von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf vor dem Hintergrund gewachsener lokaler Strukturen
    Kontakt: Prof. Dr. Heinz Rothgang (rothgang@uni-bremen.de)
  • Erhebung von Differenzen und Übereinstimmungen in der Wahrnehmung gesundheitlicher Risiken bei Jugendlichen einerseits und lokalen Präventionsfachkräften andererseits sowie partizipative Entwicklung passgenauer, im lokalen Quartier verankerter, präventiver Maßnahmen
  • Erhebung der Bedingungen für eine integrierte und interprofessionelle Gesundheitsversorgung in quartiersbezogenen Gesundheitszentren in Bremen im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett aus Sicht von Nutzer:innen und Mitarbeitenden
  • Realistische Evaluation der Wirkweise präventiver Hausbesuche bei älteren Menschen und Analyse fördernder und hemmender Faktoren für deren Umsetzung
  • Analyse zu Klimafreundlichkeit und Resilienz der Versorgung, Entwicklung eines standardisierbaren Indikators zur Klimafreundlichkeit unter Verwendung von Lebenszyklus­analysen, Anwendung des Indikators auf Leistungserbringer, Ableitung von Optimierungsimpulsen

Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Autorenteam des SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen erstellt Pflegereport 2021 im Auftrag der BARMER

Heute wurde in Berlin der diesjährige BARMER Pflegereport vorgestellt. Darin wurden insbesondere die Wirkungen der letzten Pflegereformen aufgezeigt und daraus Schlüsse für die zukünftige Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen gezogen. Aus der Anzahl und Zusammensetzung der Pflegebedürftigen wird sich entsprechend ein Personal- und Finanzierungsbedarf entwickeln. Im Jahr 2025 und in den Folgejahren wird die Anzahl der Pflegebedürftigen um 1.000.000 höher liegen als mit konventionellen Methoden vorausgesagt. Im Report wurde die aktuelle Pflegepolitik hinsichtlich der Problematik des Personalbedarfs diskutiert - insbesondere auch vor dem Hintergrund der wissenschaftlich erfassten Bedarfszahlen in der vollstationären Versorgung. Die Autoren Professor Dr. Heinz Rothgang und Dr. Rolf Müller liefern weiterhin vertiefende Untersuchungen zu Fallzahlen, Inzidenzen, Prävalenzen und Pflegeverläufen. Wesentliche Datengrundlagen sind die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts und die Routinedaten der BARMER.

Stark steigende Anzahl an Pflegebedürftigen

Mit der schrittweisen Berücksichtigung der kognitiven Einschränkungen für den Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung wurde der Kreis der Leistungsberechtigten seit den 2010er Jahren zunehmend ausgeweitet. Zwischen 2017 und 2019 ist nach den Daten der Pflegestatistik die Anzahl der Pflegebedürftigen um 713.000 gestiegen. Der Anstieg beruhte mit 145.000 Fällen auf demografischen Entwicklungen und mit 568.000 Fällen auf anderen Effekten, wie sie durch die Einführung der Pflegegrade entstanden sind. Vorausberechnungen zur künftigen Anzahl der Pflegebedürftigen beruhten meistens auf der Fortschreibung aktueller Prävalenzen. Projektionen dieser Art haben durchweg die zukünftige Anzahl an Pflegebedürftigen unterschätzt. Aktuelle Berechnungen, die auf den Pflegeprävalenzen von 2019 beruhen, unterschätzen schon die Anzahl der Pflegebedürftigen des Jahres 2020 um über 6 Prozent. Die Autoren des Pflegereports gehen davon aus, dass es in den nächsten Jahren keine weitere Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen geben wird, aber dass der Einführungseffekt der letzten Reformen nur langsam bis zum Jahr 2025 abklingt. In der Summe ergeben sich dann ab 2025 rund 1.000.000 mehr Pflegebedürftige als mit der konventionellen Schätzung. Die neueren Schätzungen weisen vor allem mehr Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 3 und mit Bezug von Pflegegeld aus.

Bedarf an Pflegekräften um 3 Prozent höher als konventionell geschätzt

Trotz der Vielzahl an Pflegebedürftigen mit geringen Pflegegraden wird es auch im stationären Sektor eine höhere Inanspruchnahme geben als mit konventionellen Methoden vorausberechnet. Es werden im Vergleich 3 Prozent mehr Pflegekräfte benötigt als mit konventionellen Methoden berechnet. Insgesamt wird für das Jahr 2030 ein Personalbedarf von 510.000 Pflegefachkräften, 196.000 Pflegehilfskräften mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung und 386.000 Pflegehilfskräften ohne Ausbildung vorhergesagt. Das sind 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit Ausbildung und 14.000 Pflegekräfte ohne Ausbildung mehr als durch die Pflegestatistik für das Jahr 2019 ausgewiesen. Daraus ergibt sich für 2030 im Vergleich zu 2019 ein Mehrbedarf von 182.000 Pflegekräften. Dabei ist noch anzumerken, dass die gesetzlich festgeschriebenen Zahlen zur vollstationären Personalbemessung und die vorzufindenden Verhältniszahlen im ambulanten und teilstationären Versorgung vielfach aktuell schon nicht ausreichend sind.

Leistungsausgaben der Pflegeversicherung im Jahr 2030 bei 59 Millionen Euro in heutigen Preisen

Unter der Annahme konstanter Prävalenzen steigen die Leistungsausgaben in heutigen Preisen in der Modellrechnung bis zum Jahr 2030 auf 53,0 Milliarden Euro und bis zum Jahr 2050 auf 70,6 Milliarden Euro an. Da die Annahme einer konstanten Prävalenz auf dem Niveau von 2019 aber empirisch schon für 2020 widerlegt ist, muss von einem Auslaufen der Einführungseffekte ausgegangen werden. Unter diesen Bedingungen wachsen die Leistungsausgaben in heutigen Preisen für die Pflegeversicherung bis zum Jahr 2030 auf 59,0 Milliarden Euro und bis zum Jahr 2050 auf 77,4 Milliarden Euro an. Die neuen Berechnungen decken somit schon für das Jahr 2030 eine Finanzierungslücke von weiteren 6 Milliarden Euro auf.

Benötigt wird eine Ausbildungsoffensive

Das Hauptproblem bleibt die Rekrutierung des Pflegepersonals. Den Mehrbedarf zu befriedigen, ist die zentrale Herausforderung der Pflegepolitik. Dazu muss das Ausbildungsangebot erhöht werden. Zudem muss der Beruf durch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entlohnung attraktiver gemacht werden. Dadurch kann es gelingen, Pflegekräfte zu einem längeren Verbleib im Beruf zu bewegen und potenzielle Auszubildende für den Beruf zu gewinnen.

Download:
BARMER Pflegereport 2021
Statement von Prof. Rothgang anlässlich der Pressekonferenz
Folienvortrag von Prof. Rothgang anlässlich der Pressekonferenz


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Studie soll deutsche und türkische Pflegesysteme vergleichen

Ab Mitte September bis Mitte März 2022 wird Frau Dr. Özden Güdük in der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung zu Gast sein. Özden Güdük ist Assistenzprofessorin im Fachbereich Gesundheitswissenschaften an der Yüksek İhtisas Unıversıtät in Ankara und arbeitet seit mehr als 20 Jahren im Gesundheitsbereich. In letzter Zeit befasst sie sich neben der häuslichen Krankenpflege auch mit der Langzeitpflege und den Organisationsstrukturen der pflegerischen Versorgung und der Einbindung von Angehörigen.

In Bezug auf die Altersstruktur der Bevölkerung geht es der Türkei inzwischen ähnlich wie anderen entwickelten Ländern etwa Deutschland, Japan und Italien. Der Anteil an älteren Menschen und damit verbunden der pflegebedürftigen Älteren steigt rasant an. Als einer der Lösungsansätze wird ein Pflegeversicherungssystem eingerichtet.

In ihrem aktuellen Forschungsprojekt will Özden Güdük daher die Pflegeversicherung in Deutschland vor Ort kennenlernen, mit dem türkischen System vergleichen und auf diese Weise einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Langzeitpflege in der Türkei leisten.


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Autorenteam analysiert die Wirkungen der aktuellen Pflegereform

Als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Herbst 2020 seine Vorstellung einer umfassenden und nachhaltigen Pflegereform vorlegte, waren große Teile der Fachwelt überrascht. Es sah so aus, als ob ein Kernproblem der deutschen Pflegeversicherung, die zu hohen Eigenanteile der Pflegebedürftigen bei Heimpflege, endgültig gelöst werden sollte. Durch eine abschließende Begrenzung der Eigenanteile in Höhe und Zahlungsdauer wäre endlich das Einführungsziel der Pflegeversicherung erreichbar geworden, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern. Hierdurch wäre dann auch der Weg zu einer Verbesserung der Pflegebedingungen frei gemacht worden, da entstehende Kosten nicht mehr zu Lasten der Pflegebedürftigen gegangen wären.

Letztlich sind von dieser großen Vision im Gesetzgebungsprozess nur noch Umrisse erhalten geblieben, die am 11.7.2021 im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ) durch den Bundestag verabschiedet wurden. Statt einer absoluten Begrenzung der Eigenanteile wurden im neuen § 43c SGB XI gestufte Leistungszuschläge beschlossen, durch die ab 2022 im ersten Jahre eines Heimaufenthalts 5%, im zweiten Jahr 25%, im dritten Jahr 45% und danach 70% der Eigenanteile durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Dies entlastet zwar die Heimbewohner:innen mit langen Aufenthaltsdauern, kann aber vor allem in der ersten Zeit höhere finanzielle Belastungen der Pflegebedürftigen durch steigende Pflegesätze nicht verhindern.

In einer Expertise für die DAK Gesundheit haben Prof. Heinz Rothgang, Franziska Heinze, Thomas Kalwitzki (alle SOCIUM) und Christian Wagner (hkk, früher SOCIUM) nun berechnet, welche Effekte auf die Sozialhilfeabhängigkeit für die rund 800.000 Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen zu erwarten sind.

In einer Modellrechnung zeigt sich, dass die Leistungszuschläge in Verbindung mit der zu erwartenden Preisentwicklung der stationären Pflege nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen führt. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem einmaligen Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg der Sozialhilfequote zu rechnen. Schon ab 2024 ist zu erwarten, dass die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten wird, deren Höhe aber bereits als zu hoch bewertet wurde und die den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte. Die Modellwerte zeigen dabei, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein wird – mit steigender Tendenz. Die Pflegereform ist damit nicht nachhaltig geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Zudem entstehen in der Modellrechnung für die Pflegeversicherung reformbedingte Mehrkosten, die für 2022 um 1,1 Milliarden Euro und 2025 um 3,5 Milliarden Euro über den vom Bundesgesundheitsministerium ausgewiesenen Reformkosten liegen.

Auch für die kommende Bundesregierung bleibt daher hoher Handlungsdruck. Das Ziel einer faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen wartet noch immer auf Umsetzung und sollte durch eine Umsetzung der vollständigen Begrenzung der Eigenanteile und eine entsprechende Kollektivierung der Gegenfinanzierung in der kommenden Legislaturperiode endlich ermöglicht werden.


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Heinz Rothgang als Sachverständiger bei Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Am 07.06.2021 wurde im Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beraten. Der schon länger diskutierte Gesetzentwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung wurde dabei kurzfristig durch 20 Änderungsanträge der Fraktionen CDU/CSU und SPD erweitert, die wesentliche Neuregelungen für die Pflegeversicherung vorsehen. Hierdurch wurde das im Frühjahr diesen Jahres in Entwurfsversionen bekannt gewordene umfassende Pflegereformgesetz ersetzt und nur einige in der Regierungskoalition politisch konsensfähige Einzelregelungen in das Gesetzgebungsverfahren übernommen.

Wesentliche Punkte betreffen die Ermöglichung von Mehrpersonal in stationären Einrichtungen, die Entlohnung der Pflegekräfte auf tariflichem Niveau, die Reduktion der von den Heimbewohner:innen privat zu tragenden Eigenanteile und die Refinanzierung dieser Reformmaßnahmen.

Professor Heinz Rothgang, der in den letzten Jahren umfassend Grundlagen zur Personalbemessung in stationären Einrichtungen und Konzepte zur Finanzreform der Pflegeversicherung erarbeitet hat, wurde als Sachverständiger um seine Einschätzung des GVWG gebeten.

Er betont in seiner Stellungnahme, dass die wesentliche Herausforderung des Pflegesystems aktuell ist, eine bedarfsgerechte Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Hierzu sind vier zentrale Anforderungen zu erfüllen: Bessere Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege sind erforderlich, die durch einen Einsatz von Mehrpersonal entsprechend des ausgearbeiteten Personalbemessungsverfahrens und mit einer besseren Entlohnung der Pflegekräfte erreicht werden können. Da hierdurch jedoch die privat zu zahlenden Eigenanteile der Heimbewohner:innen weiter steigen werden, ist eine Regelung erforderlich, die wieder das ursprüngliche Ziel bei Einführung der Pflegeversicherung verfolgt, die Pflegebedürftigen vor pflegebedingter Sozialhilfeabhängigkeit zu schützen. Für die hierdurch wiederum entstehenden Mehrausgaben der Pflegeversicherung ist eine vollständige Gegenfinanzierung erforderlich.

Professor Rothgang sieht alle vier Punkte in den aktuellen Regelungsentwürfen nicht ausreichend umgesetzt und fordert Nachbesserungen. Die Refinanzierung von Mehrpersonal muss an den empirisch ausgewiesenen Bedarfen orientieren sein und diese nicht – wie im Entwurf des § 113c SGB XI vorgesehen – nur teilweise und unverbindlich ermöglichen. Die vorgesehene Entlohnung auf tariflichem Niveau ist notwendig, aber noch genauer zu definieren.

Vor allem zu kritisieren ist, dass die durch einen neuen § 43c SGB XI vorgesehene Bereitstellung von anteiligen Leistungszuschlägen dem Grunde nach zur Begrenzung der privat zu zahlenden Eigenanteile der Heimbewohner:innen ungeeignet ist. Es kann gezeigt werden, dass hierdurch auch zukünftig nur rund 39 % der Preissteigerungen durch die Pflegeversicherung getragen werden, während weiterhin 61 % privat durch die Pflegebedürftigen übernommen werden. Bei den weiterhin zu erwartenden steigenden Pflegekosten erfolgt hierdurch also nur eine Verlangsamung der finanziellen Überlastung, aber keine systematische Absicherung. Daher muss eine vollständige Begrenzung der Eigenanteile, wie sie im Herbst 2020 bereits von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagen wurde, erfolgen.

Schon für die vorgeschlagene Pflegereform light ist allerdings keine ausreichende Refinanzierung vorgesehen. Zwar wird erstmalig ein pauschaler Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung eingeführt und eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Steigerung des Beitragssatzes für Kinderlose umgesetzt, jedoch sind darüber hinaus gehende Zusatzausgaben um 0,73 Mrd. (2022) bis 1,91 Mrd. (2024) zu erwarten. Als Möglichkeit zur dauerhaften und systematischen Finanzierung der gesamten Pflegeversicherungsleistungen wäre die Weiterentwicklung der Sozialversicherung zu einer Pflegebürgerversicherung zielführend.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Heinz Rothgang als Sachverständiger bei Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Am 05.05.2021 wurde im Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über mehrere Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE diskutiert. Sie beschäftigen sich neben der menschenrechtskonformen Gestaltung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen vor allem mit einer besseren finanziellen Absicherung von pflegenden An- und Zugehörigen.

Zur besseren Absicherung während der Erwerbsphase beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stärkung der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf zu gewährleisten. Antrag PflegeZeit Plus

Hierzu soll durch mit der PflegezeitPlus eine Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld eingeführt werden. Durch sie können erwerbstätige Personen ihre Arbeitszeit während der Übernahmen von Pflegetätigkeiten um maximal die Hälfte einer Vollzeitstelle reduzieren. Dafür soll ihnen für maximal 36 Monate eine Lohnersatzleistung in Höhe von 67% des entgehenden Nettolohns gewährt werden.

Um eine bessere Absicherung nach der Erwerbsphase herzustellen beantragte die Fraktion DIE LINKE einen Ausbau der Rentenversicherungsansprüche für pflegende Angehörige.

Dazu sollen die Rentenversicherungsbeiträge erhöht und für alle Pflegepersonen – unabhängig von Erwerbstätigkeit oder Rentenbezug – verbindlich abgeführt werden. Antrag Rentenplus

Professor Heinz Rothgang wurde als Sachverständiger um seine Einschätzung der gestellten Anträge gebeten. Er betont in seiner Stellungnahme, dass die verbesserte finanzielle Absicherung von Pflegepersonen zur Stabilisierung informeller Pflegepotenziale dringend geboten ist, die konkreten Umsetzungsvorschläge dafür aber nicht uneingeschränkt empfohlen werden können. Die PflegezeitPlus stellt als Lohnersatzleistung einen Bezug zu dem durch Pflegeübernahme entstehenden Einkommensverzicht her. Dies kann einer effiziente Ressourcenallokation zuwiderlaufen, da implizit die Leistungserbringung durch überqualifizierte Personen angereizt wird. Dies ist nur dann zu fördern, wenn hierdurch als gesamtgesellschaftlicher Wert die Pflege durch bestehende Bezugspersonen betont werden soll. Diese Problematik kann umgangen werden, indem die erforderlichen Finanztransfers stattdessen relativ zu verbindlichen Leistungsübernahmen festgelegt werden, deren Bewertung über das Postulat gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit erfolgen kann. Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Rentenansprüche sind als einfacher und – insbesondere für schon verrentete Personen – gerechter zu bewerten, wenn damit eine Ausweitung der Honorierung von Pflegeübernahme erfolgen soll. In Bezug auf die Absicherung gegen pflege(übernahme)bedingte Altersarmut, gehen die vorgeschlagenen Regelungen über das erforderliche Maß hinaus.

 


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Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
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E-Mail: rothgang@uni-bremen.de