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Professor Heinz RothgangProfessor Heinz Rothgang
Am Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen wird die wichtigste pflegepolitische Frage der aktuellen Legislaturperiode bearbeitet.

Sie haben die europaweite Ausschreibung für eine wichtige Expertise gewonnen und damit 3,7 Millionen Euro Drittmittel eingeworben: 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) der Universität Bremen sollen jetzt unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben.

Die Personalausstattung von Pflegeheimen - schon immer ein Thema

Die Personalausstattung von Pflegeheimen ist unzureichend: So lautet eine Klage, die schon so alt ist wie die Pflegeversicherung selbst, also mehr als 20 Jahre. Die Personalausstattung fällt zudem im Bundesgebiet äußerst unterschiedlich aus. Ein Beispiel: In stationären Einrichtungen in Bayern wird pro Pflegebedürftigem 20 Prozent mehr Personal eingesetzt als in Sachsen-Anhalt. Bislang sind schon mehrere Versuche gescheitert, ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren einzuführen.

Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber daher die Vertragsparteien der Pflege-Selbstverwaltung verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben wissenschaftlich entwickeln und erproben zu lassen. Dazu müssen die Vertragsparteien fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen beauftragen.

Neues Pflegeverständnis in der Praxis nötig

Die Frage nach einer angemessenen Personalausstattung hat zuletzt weiter an Bedeutung gewonnen - angestoßen durch die große Pflegereform in der vergangenen Legislaturperiode. Der im Rahmen dieser Reform eingeführte "neue Pflegebedürftigkeitsbegriff" zielt darauf ab, die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern. Bei der Umsetzung wird es in den kommenden Jahren wichtig sein, auch ein verändertes Pflegeverständnis in der Praxis zu schaffen. Es soll sich vom bisherigen "Verrichtungsbezug" entfernen. Mit "Verrichtungen" sind unerlässliche Tätigkeiten des Alltags gemeint, also Essen, Trinken, Einkaufen, Kochen, Putzen usw..

Zentraler Faktor: Menge und Ausbildungsgrad des Pflegepersonals

Der zentrale Faktor für ein verändertes Pflegeverständnis ist das Pflegepersonal. Dessen Zahl und der Ausbildungsgrad der Pflegenden werden künftig im Mittelpunkt der politischen Bemühungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung stehen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss somit zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den sich verändernden Bedarf anzupassen. Dies wird das Team von Professor Rothgang in den kommenden Jahren tun.


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Thomas Kalwitzki
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58544
E-Mail: thomas.kalwitzki@uni-bremen.de

Mathias Fünfstück

Wissenschaftler der Universität Bremen untersuchen die Pflegequalität in 50 stationären Einrichtungen und erheben Daten von 2000 Senioren.

Bleiben Menschen in Pflegeeinrichtungen lange mobil? Bewahren sie ihre Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen und sind sie nach dem derzeit verfügbaren Wissen gepflegt worden? Ein Forscherteam der Uni Bremen hat jetzt begonnen, mit diesen und weiteren Fragestellungen die Messbarkeit der Qualität von stationären Pflegeeinrichtungen zu untersuchen. Das Team wird geleitet von Professor Stefan Görres vom Zentrum für Alterns- und Pflegeforschung und von Professor Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik. Vorausgegangen war eine Ausschreibung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die die Studie federführend organisiert. Die Universität Bremen hat den Zuschlag bekommen. Über einen Zeitraum von 18 Monaten sollen nun in 50 Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg und Brandenburg Daten erhoben werden. Ziel ist es, die Qualität der Einrichtungen verbraucherfreundlich miteinander vergleichen zu können. Auftraggeber sind die Vertragspartner des Sozialgesetzbuches, das sind der GKV-Spitzenverband und die Vereinigungen der Träger der Sozialhilfe und der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene.

Bislang Ergebnisse kaum gemessen

15 pflegebezogene Indikatoren sollen geprüft werden, die von Dr. Klaus Wingenfeld von der Uni Bielefeld und Dr. Dietrich Engels vom ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag der beiden Bundesministerien für Gesundheit sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden sind. Für diese Prüfung werden Daten von etwa 2.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern erhoben. "Entscheidend ist die Ergebnisqualität, dass heißt das, was bei den alten Menschen ankommt, in welchem gesundheitlichen Zustand sie sind, wie sie sich fühlen", sagt Pflegeexperte Professor Görres. "Bislang wurde das kaum gemessen, vielmehr standen Strukturen und Abläufe in stationären Einrichtungen im Mittelpunkt der Qualitätsuntersuchungen."

Hochrangige Themen für Bremer Pflegeforscher

Projektkoordinator Mathias Fünfstück nennt als einen der wichtigsten Indikatoren Dekubitus, das Wundliegen. Gelingt es, die alten Menschen davor zu bewahren? Weitere Fragen sind Stürze mit gravierenden Folgen, Gewichtsverlust, Schmerzen. "Wir werden in jeder stationären Einrichtung mit ausgewählten Pflegefachkräften zusammenarbeiten", sagt der Wissenschaftler. Um die Dokumentation anzupassen und praktikabel zu machen, sei auch ein Softwareentwickler mit im Boot. "Wir wollen herausfinden, ob sie praxistauglich, vollständig und genau sind, eventuell müssen auch Anpassungen vorgenommen werden", sagt Görres. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass Pflegeeinrichtungen nicht Dinge angelastet werden, für die sie nichts können. "Wenn eine Einrichtung mehr bettlägerige Patienten hat als andere, so muss das berücksichtigt werden, wenn die Rate der Bewohner mit Dekubitus verglichen wird", führt Rothgang aus. "Die Regeln für diese sogenannte Risikoadjustierung sind bisher noch unvollständig und werden im Laufe des Projektes erarbeitet und konkretisiert". Am Ende solle ein "praxiserprobtes Qualitätsmessinstrument" herauskommen, ergänzt Fünfstück. Die Experten der Universität Bremen sind bereits zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit mit Themen betraut, die eine hohe gesellschaftliche und politische Bedeutung haben. Das ist ein großer Erfolg. Görres: "Wir bearbeiten fast zeitgleich ein Projekt zur Mobilität im Alter". Ein weiteres Projekt, das Grundlage für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs war, wurde von Rothgang und Fünfstück gerade abgeschlossen.

Kontakt:
Prof. Dr. Stefan Görres
Tel.: +49 421 218-68901
E-Mail: sgoerres@uni-bremen.de


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

Mathias Fünfstück

Prof. Dr. Heinz Rothgang Prof. Dr. Heinz Rothgang
Erhebung von stationären Leistungsaufwänden und Schaffung einer Baseline für künftige Evaluationen.

Seit dem 8. April 2014 wird am Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen im Auftrag des GKV-Spitzenverbands und des Bundesministeriums für Gesundheit ein Förderprojekt zur Evaluation des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) durchgeführt. Die Evaluation des NBA ist der erste Schritt bei der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Künftig sollen bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wesentlich mehr Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden als in der Vergangenheit. Darüber hinaus soll es statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben.

Unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang (Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen) und Professor Martina Hasseler (Ostfalia Hochschule) wird im Rahmen des Forschungsprojekts ermittelt, welche pflegerischen, gesundheitlichen und betreuerischen Leistungen (Art), in welchem Umfang (Anzahl) und Ausmaß (benötigte Zeit) in den stationären Einrichtungen im Kontext der jeweiligen Pflegegrade erbracht werden. Hierzu werden die Versorgungsaufwände in stationären Pflegeeinrichtungen erhoben. In die Studie, die Ende Januar 2015 abgeschlossen ist, sollen insgesamt 2000 Bewohner, aus ca. 40 stationären Pflegeeinrichtungen fünf verschiedener Bundesländer einbezogen werden. Es werden bei Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen die Pflegegrade festgestellt, die sich nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ergeben. Die Durchführung der Begutachtungen mit dem NBA erfolgt durch geschulte Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Zeitnah werden Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen bei den Bewohnern die tatsächlichen Pflegeaufwände über eine Woche hinweg erheben.

Am Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) wird im Rahmen der Studie so eine solide, aktuelle und empirisch fundierte Datengrundlage geschaffen. Diese Datengrundlage soll Hinweise für die Bestimmung künftiger Leistungshöhen der neuen Pflegegrade in Abhängigkeit zum notwendigen Pflegeaufwand geben und zugleich für künftige Evaluationen eine Baseline schaffen. Das Projekt wird gefördert im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, das vom GKV-Spitzenverband betreut wird.

Download:
Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 08.04.2014
Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit vom 08.04.2014


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de