Prof. Dr. Heinz Rothgang stellt Personalbemessungsinstrument in Berlin vor

Am 25.02.2019 wurde in Berlin unter Beteiligung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Fachveranstaltung „Vorstellung der ersten wissenschaftlichen Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege“ das von Prof. Dr. Heinz Rothgang und seinem Team entwickelte einheitliche Personalbemessungsverfahren für Pflegeeinrichtungen vorgestellt. Es wurde von Juli 2017 bis September 2019 im Auftrag der Pflege-Selbstverwaltung entwickelt. Umgesetzt wurde dieser Auftrag durch die Universität Bremen in einer Zusammenarbeit von SOCIUM, IPP, iaw und KKSB.

Unter der Beteiligung von 241 Datenerhebern in 62 Erhebungseinheiten in 15 Bundesländern wurde die pflegerische Versorgung von 1.380 Pflegebedürftigen beobachtet und in Bezug auf ihre Fachgerechtigkeit beurteilt. Im Ergebnis steht nun ein Personalbemessungssystem, mit dem erstmalig empirisch abgesichert fachlich angemessene Personalmenge für die Versorgung von Pflegebedürftigen errechnet werden können. Für jede Einrichtung kann so individuell das bedarfsorientierte Pflegepersonal nach Qualifikationsniveaus differenziert ausgewiesen werden.

Insgesamt wurde ein erheblicher Personalmehrbedarf in Höhe von 36 % für eine Referenz-Einrichtung mit 100 Bewohnern in einer bundesdurchschnittlichen Pflegegradverteilung festgestellt. Dieser entsteht allerdings fast ausschließlich im Bereich der Assistenzkräfte, bei denen eine notwendige Personalmehrung um 69 % errechnet wurde. Demgegenüber ist bei den Fachkräften nur ein relativ geringer Zuwachs in Höhe von 3,5 % erforderlich. Abhängig von der jeweiligen Bewohnerstruktur der einzelnen Einrichtungen ergeben sich somit unterschiedliche Mixe der Ausbildungs- und Qualifikationsniveaus. Das Personalbemessungsinstrument ersetzt dabei die bisher für alle Einrichtungen einheitlich geltende ordnungsrechtliche Fachkraftquote von 50 % durch einrichtungsindividuelle bedarfsorientierte Fachkraftanteile.

Zur Einführung dieses Personalbemessungsverfahrens sind aktuell zwei Schritte vorgeschlagen. In einem ersten Schritt soll eine modellhafte Einführung in 20 bis 30 Einrichtungen erfolgen, bei der die Wirkung von Mehrpersonal unter Anwendung von Organisations- und Personalentwicklung auf die Pflegequalität und Mitarbeiterzufriedenheit im Mittelpunkt steht. Gleichzeitig soll in einem zweiten Schritt bereits mit der flächendeckenden Einführung von Mehrpersonal im Bereich der Assistenzkräfte begonnen werden.

Ausführliche Informationen zur Projektkonzeption, zur Datenerhebung und zu den resultierenden Ergebnissen sind im Zweiten Zwischenbericht verfügbar, der ebenfalls am 25.2.20 veröffentlicht wurde und zum Download auf den Seiten des Qualitätsausschuss Pflege bereitgestellt wurde.

Pressespiegel (Stand 10.06.2021)