Prof. Dr. Heinz RothgangProf. Dr. Heinz Rothgang
Professor Heinz Rothgang wurde vom Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe als Mitglied in den Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs berufen.

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II), das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, sieht ein neues Begutachtungsverfahren sowie die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade vor. Unter dem neuen Gesetz haben Pflegebedürftigte außerdem zum ersten Mal den gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Der Beirat hat die Aufgabe, das PSG II in der Vorbereitungsphase wie auch ab Januar 2017 in der Einführungsphase mit ihrer pflegefachlichen und wissenschaftlichen Expertise zu unterstützen. Darüber hinaus soll er den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument unterstützen. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen sowie die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der neue Beirat setzt die Arbeit des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fort, an denen Heinz Rothgang ebenfalls als Mitglied mitgewirkt hat.

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit


Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mary-Somerville-Straße 3
28359 Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de